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Jagd- und Jagdgastkarte |
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Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte oder Jagdgastkarte die Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdberechtigte, Pächter/innen, Verwalter/innen).
Die Jagdkarte wird von jener Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Sprengel Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Verfügen Sie in Oberösterreich über keinen Hauptwohnsitz, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich Sie die Jagd zunächst ausüben wollen.Vor der Ausstellung der Jagdkarte durch die Bezirksverwaltungsbehörde ist der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Oö. Landesjagdverband, welcher die Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet, zu entrichten. Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Erlag des Mitgliedsbeitrages an den Oö. Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Voraussetzungen: - Vollendung des 18. Lebensjahres
- erforderliche jagdliche Verlässlichkeit
- keine Verweigerungsgründe (geistige oder körperliche Unfähigkeit, ein Jagdgewehr sicher zu führen, Sachwalterschaft, tierschutzrechtliche Verwaltungsübertretungen, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)
- Nachweis der jagdlichen Eignung durch
- Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses oder - Vorlage einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes erfolgreiche Ablegung der im Studienfach "Wildbiologie und Jagdwirtschaft" an der Universität für Bodenkultur vorgesehenen Prüfungen oder - erfolgreich abgeschlossenen Besuch einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft oder einer Forstfachschule mit Freigegenstand "Jagdliches Schießen"'
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (üblicherweise im Mitgliedsbeitrag an den Oö. Landesjagdverband enthalten).
Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die
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