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Für die erstmalige Ausstellung einer Jagdkarte, müssen sie den Nachweis der jagdlichen Eignung, beispielsweise durch Ablegung einer Prüfung vor einer bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingerichteten Prüfungskommission, erbringen.
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Um die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzusuchen:Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.
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Der Jungjägerkurs hat die Aufgabe: 1. Den Jungjäger auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als Jäger vorzubereiten 2. Das ökologisch ganzheitliche Denken zu fördern 3. Das Prinzip der nachhaltigen Nutzung im Jungjäger zu festigen 4. Den Jungjäger befähigen sich einer jagdlichen Diskussion stellen zu können
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Die Kursangebote für den Jagdkurs bzw. Kontaktpersonen der Bezirksgruppen:
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Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 7. September 1964 über die Jagdprüfung sowie die Berufsausbildung, die die Ablegung dieser Prüfung ersetzt (Oö. Jagdprüfungsverordnung) Die Jagdprüfungsverordnung (114.77 kB)
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