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JagdhaftpflichtDie Oberösterreichische Versicherung AG bietet einen Jagdhaftpflichtversicherungsschutz für die oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger, die die Oö. Jagdkarte gelöst haben.
Im Rahmen des Deckungsumfanges der Jagdhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der Jägerinnen und Jäger innerhalb Europas versichert. (Europa im geografischen Sinn – ohne Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren sowie die asiatischen Gebiete der Türkei und der GUS). Grundlage sind die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Schadenersatz wird für Personen und/oder Sachschäden bis zu einer Summe von EUR 4,000.000,- je Schadenereignis geleistet. Die Oberösterreichische Versicherung übernimmt auch die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die versicherte Person genießt Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Jäger, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer, Jagdverwalter, Jagdveranstalter, Förster, Forstbeamte, Berufsjäger und Jagdaufseher. Versicherungsschutz besteht bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd. Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen. Weiters sind auch bis zu 3 Jagdhunde bzw. 3 jagdlich geeignete Greifvögel mitversichert. Diese Hundehaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt subsidiär zu bestehenden Versicherungen. Das heißt, falls für den Jagdhund keine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht, erfolgt eine Ersatzleistung (Schadenersatz oder Abwehr) aus der Jagdhaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung.
Schadensereignisse melden Sie bitte der Oberösterreichische Versicherung AG Versicherungspolizze: 305779/027 Kontaktperson: MMag. Dr. Dietachmair Tel: 057891 71 254 Emai:
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