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Jäger - Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung umfasst eine Schadenersatz- und Strafrechtsschutz-Versicherung.
Dabei sind - mit Ausnahme von Schadenfällen aus dem Betrieb oder der Benützung von Kraftfahrzeugen - Versicherungsfälle, die sich bei der Jagd selbst, bei Veranstaltungen des Oö. Landesjagdverbandes, bei Schießveranstaltungen, bei der Handhabung von Schusswaffen sowie auf dem direkten Weg von und zu diesen Aktivitäten ereignen, gedeckt.

 

Auch Versicherungsfälle als Folge des Kampfes mit Wilderern sowie aus der Haltung von bis zu drei „jagdlich geeigneten“ Hunden sind gedeckt.
Bei Verwaltungsverfahren zur Entziehung der Jagdkarte oder Verfahren auf Verhängung eines Waffenverbotes ist Versicherungsschutz rückwirkend ab Verfahrensbeginn gegeben, wenn das Verfahren eingestellt oder ein entsprechender Bescheid vollständig aufgehoben wird.


Im Schadenersatzrechtsschutz hilft die Oberösterreichische Versicherung bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen. Im Strafrechtsschutz werden die Kosten für die Verteidigung vor Gericht oder Verwaltungsbehörden übernommen. Als Versicherungssumme steht pro Schadenfall ein Betrag in Höhe von EUR 50.000,- zur Verfügung.

Schadensfälle sind der Oberösterreichischen Versicherung grundsätzlich unverzüglich mittels

icon Jagdschadenmeldung - OÖ. Versicherung (77.27 kB) zu melden.

Im Falle eines Straf- oder Zivilprozesses ist wegen der
Beistellung eines Anwaltes unbedingt rechtzeitig mit der Oberösterreichischen Versicherung Kontakt aufzunehmen.

 

 

Schadensereignisse melden Sie bitte der 

Oberösterreichische Versicherung AG

Versicherungspolizze305779/068

Kontaktperson: Mag. Kaimberger

Tel: 057891 71 672

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