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Hapftpflichtversicherungsschutz

Die Versicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten:
Als Halter bis zu drei "Jagdlich geeigneter" Hunde, und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche mit dem OÖ. Landesjagdverband bestellten Sachverständigen festgestellt werden muß.

 

 

Geltungsbereich Europa:

Für Schäden, die sich außerhalb von Oberösterreich ereignen, besteht Versicherungsschutz jedoch nur insoweit, als hiefür nicht anderweitig Versicherungsschutz zu bieten ist. (Subsidiär Deckung)

 

Informationen betreffend der Jagdhundebeihilfenordnung finden sie unter: arrowJagdhundearrowAnschaffung & Haltung