Die Österreichische Bundesregierung hat einen Maßnahmenplan veröffentlicht, der von jedem von uns verantwortliches Handeln im Umgang mit sozialen Kontakten verlangt, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2-Virus) einzudämmen. Es ist keine Kannbestimmung, sondern eine Mussbestimmung, um die ältere Generation und uns alle zu schützen.
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Wir übernehmen Verantwortung und werden ab 16.März 2020 aufgrund des Appells der Regierung das Büro des OÖ. Landesjagdverbandes für den Parteienverkehr schließen. Die Geschäftsstelle wird mit einem Journaldienst besetzt (Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr).
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Sie erreichen uns per Mail an office@ooeljv.at oder telefonisch unter 07224/20083.
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Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website www.ooeljv.at
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Aufgrund des Beschlusses, dass Veranstaltungen gänzlich untersagt sind und sich an keinem Ort mehr als fünf Menschen auf einmal treffen sollen, sofern dies nicht zur Bekämpfung des Coronavirus dient, wurden folgende Maßnahmen getroffen:
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- Alle Veranstaltungen, Seminare und Sitzungen des OÖ. Landesjagdverbandes auf Landes,- aber auch auf Bezirksebene sind bis mindestens Ostern abgesagt! Dazu zählen zB die Landesjagdausschusssitzung, das Seminar zum Thema Direktvermarktung, die beiden Wildbeschaukurse, der Jungjäger-Empfang…)
- Alle Jagdkurse und Jagdhüterkurse werden bis auf weiteres ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Informationen erhalten Sie beim Kursleiter.
- Die Jagdprüfungstermine bis Ostern werden abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Die neuen Termine werden mit den zuständigen Bezirksjägermeistern abgestimmt, sobald dies aufgrund der aktuellen Situation möglich ist. Über Verschiebungen der späteren Jagdprüfungstermine werden die Bezirksjägermeister zeitgerecht informieren.
- Die Jagdhüterprüfungen sind auf Herbst verschoben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Landesregierung.
- Der Schießpark Viecht wird mit sofortiger Wirkung und bis mindestens 5. April geschlossen.
- Jegliche Zusammentreffen wie Stammtische, Wald- und Jagdpädagogik sowie auch Probenveranstaltungen der Jagdhornbläsergruppen und Jägerchöre sind abzusagen.
Bzgl. geplanter Begehungen zur Bewertung von Vergleichs- und Weiserflächen wenden Sie sich an die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft.
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Reviergänge, die gesetzlich erlaubte Jagdausübung oder auch die Instandhaltung von Jagdeinrichtungen sind nach wie vor erlaubt. Aber bitte nur unter den Voraussetzungen, wie sie die Bundesregierung vorgibt! Also entweder alleine oder nur mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt werden kann!
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Gerne werden wir Sie in den kommenden Wochen über die weitere Vorgangsweise informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit.
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