Mit Dienstag, 17. November 2020, 00:00 Uhr tritt die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Die Jagd ist und bleibt systemrelevant. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.
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