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  • Reviergänge und Ansitz
  • gesetzlich erlaubte Jagdausübung (Um Wildschäden zu vermeiden und in Anbetracht der Gefahr durch die Afrik. Schweinepest soll die Schwarzwild-bejagung durch Einzelpersonen weitergeführt werden. Die Untersuchung betreffend Trichinen über die AGES ist in gewohnter Weise möglich)
  • Beschickung von Salzlecken oder Fütterungen
  • Anbau von Blühflächen oder Wildäckern
  • Instandhaltung oder Bau von Reviereinrichtungen
  • Forstschutzmaßnahmen
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht
  • Direktvermarktung von Wildbret

All dies aber bitte nur unter den Voraussetzungen, wie sie die Bundesregierung vorgibt! Also entweder alleine oder nur mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt werden kann!

  • Gemeinsame Anfahrt zum Ansitz (außer mit Menschen aus dem eigenen Wohnungsverband)
  • Abhaltung von Gesellschaftsjagden
  • Versammlungen, Stammtische...

Weitere detaillierte Informationen und Aktuelles auf www.ooeljv.at

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