Mehrere Jahre der Beratung und Beobachtung bedurfte es, bis es gelang, eine über alle Parteigrenzen hinweg mitgetragene Entscheidung zu treffen: Im Verfahren um großangelegte Wildschadensforderungen wird hinkünftig eine zeitgemäße Regelung angewendet. Entscheidend ist hier der Einsatz von Fachleuten aus der Landwirtschaftskammer, die bei Bedarf als Berater eingebunden werden. Von Bedeutung ist nunmehr auch, dass der Grundeigentümer in bestimmten Fällen zur Kostenmittragung herangezogen wird
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