Neue Anträge für Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss

Mit 1. April wurde in Abstimmung mit dem Amt der OÖ. Landesregierung, die Förderung von Schutzmaßnahmen seitens des OÖ. Landesjagdverbandes geändert. Für das Aufstellen von Waldschutzzäunen bzw. Einzelschutz wird unsererseits nur dann eine Förderung gewährt, wenn diese aus dem Waldfonds herausfallen und nicht gefördert werden.
Der Waldfonds ist eine Initiative des Bundesministeriums für Landwirtschaft. Dabei können verschiedene gut dotierte Förderungen beantragt werden, unter anderem auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung sowie Maßnahmen gegen Wildschäden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen, Anträge werden genauestens geprüft.
In der Rubrik Formulare und Anträge finden Sie die neuen Formulare, die ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen digital eingereicht werden können.
Der Bezirksförster oder Kammerforstberater berät und bestätigt mit einer Erklärung, dass der Antragsteller beim Waldfonds keine Förderung erhält. Die Rechnung des Zaunes und die Bestätigung des Bezirksförsters ist beizulegen.
Förderungsantrag Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss – Flächenschutz / F1
Förderungsantrag Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss – Einzelschutz / F2
Förderungsantrag für den Abbau von Altzäunen / F3
Für den Abbau von Altzäunen können Jagdgesellschaften beim Landesjagdverband um eine Förderung ansuchen. (Antragsteller muss ausnahmslos die Jagdgesellschaft sein! Antragsteller und Bankverbindung müssen übereinstimmen!)
Weitere Infos zum Waldfonds finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums bzw. beim Amt der OÖ. Landesregierung:
https://www.waldfonds.at/
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248838.htm
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248901.htm