OÖ. Jagdkarte mit Ausstellungsdatum VOR 1988

Wenn Ihre OÖ. Jagdkarte ein Ausstellungsdatum VOR 1988 (zB April 1986) aufweist, handelt es sich noch um die alte Jahresjagdkarte und diese ist seit 1988 nicht mehr gültig.
Sie ist auch dann nicht mehr gültig, wenn Sie den jährlichen Beitrag für eine Verlängerung einbezahlen. Falls Sie also noch diese alte Jahresjagdkarte haben, beantragen Sie möglichst rasch eine Neuausstellung der OÖ. Jagdkarte.
Mit der OÖ. Jagdgesetznovelle 1988 wurde der Verwaltungsaufwand für die jährliche notwendige Verlängerung der Jahresjagdkarte vereinfacht. Bis dahin musste die Jahresjagdkarte jedes Jahr der Bezirksverwaltungsbehörde vorgelegt werden. Seit der OÖ. Jagdgesetznovelle 1988 wird die Jagdkarte nicht mehr jährlich neu ausgestellt, sondern mit dem Nachweis der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages und der Gemeinschaftshaftpflichtversicherung gilt die OÖ. Jagdkarte automatisch als für das Jagdjahr verlängert. Im Zuge der OÖ. Jagdgesetznovelle 1988 wurde außerdem die Bezeichnung von Jahresjagdkarte auf Jagdkarte geändert.
ACHTUNG: Wenn Ihre Jagdkarte das Ausstellungsdatum ab 1988 ( zB April 1988) hat, ist es NICHT notwendig, dass Sie eine neue Jagdkarte beantragen. Falls Sie dennoch auf das neue Scheckkartenformat der Jagdkarte umsteigen möchten, können Sie dazu gerne ein Duplikat beantragen.
Alle Details zum Antrag der OÖ. Jagdkarte und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.ooeljv.at/formulare-antrage/erstmalige-jagdkartenausstellung

Mag. Christopher Böck Mag. Sandra Wimmer-Freund MBA
Geschäftsführer Mitgliederservice