
- News
-
Kennen Sie schon unsere Nichtjäger-Homepage "Fragen zur Jagd"?
-
Forst & Jagd-Dialog präsentiert 9. Jahresbilanz
-
Jagd und Variationen mit dem Bruckner Orchester Linz
-
Projekt Wildschutz
-
Rehwildpreis 2022
-
Mag. Franz Salcher - Unser neuer Landesjägerpfarrer
-
ASP Monitoring - Trichinenuntersuchung
-
Das war der Jungjäger-Empfang 2022
-
Afrikanische Schweinepest – Meldeprämie für Jäger
-
Fischotter Verordnung
-
Mitgliedsbeitrag 2023/24 - Zahlscheinversand
-
Jagdhunde-Unfallversicherung
-
Kooperation OÖ JagdAPP und Jagdgefährte
-
Neue Rehwild Abschuss- und Rehbock Bewertungsrichtlinien
-
Neue Förderung für Drohnenbesitzer
-
Jagdausübung während der Coronapandemie
-
Neue Richtlinie für die Fütterung von Rotwild wurde erarbeitet
-
Rehwildpreis 2021
-
Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister
-
Forst & Jagd-Dialog präsentiert 8. Jahresbilanz in Ried
-
Eine neue Zusammenarbeit für die Zukunft der Jagd
-
Katzen - Eine Gefahr für die Artenvielfalt?
-
Abschussplanerfüllung im Herbst
-
Josef Pröll ist neuer Präsident von Jagd Österreich
-
"Die Sendung mit der Jagd" auf LT1
-
Kaiseradler Alois
-
Projekt Wildwarner - Bericht 2020
-
Virtueller Landesjägertag
-
Neue Anträge für Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss
-
Häckseln von Bracheflächen – worauf ist zu achten
-
Jungwildrettung mit Scheuchen, Sirenen und Mähschema
-
Auf ins neue Jagdjahr - DAS ist wichtig
-
Kinderzeitschrift "Der Fäustling" - die neue Ausgabe ist da!
-
Erwerb von Bleichmittel Wasserstoffperoxid
-
Weidgerechtigkeit 3.0 - eine wissenschaftliche Studie
-
Checkliste Errichtung und Betrieb Wildkammer
-
Mitgliedsbeitrag 2021/2022
-
Der Wald. Ein Freizeitpark?
-
Informationsinitiative "Respektiere deine Grenzen"
-
Was Hirsch und Reh im Winter brauchen
-
Der OÖ Landesjagdverband ist nun auch auf Facebook
-
Geflügelpest (Vogelgrippe)
-
Die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – Was können wir tun?
-
Klimafitte Wälder und nachhaltige Jagdwirtschaft – Zielkonflikte vermeiden
-
Rehwildpreis 2020
-
"Wildes Österreich" - Online-Plattform und App
-
Social Media Leitfaden
-
OÖ Jagd TV - Eine neue Folge ist online!
-
Sicherheit im Jagdbetrieb
-
OÖ. Jagdkarte mit Ausstellungsdatum VOR 1988
-
Wildbret – Hygienebestimmungen und Direktvermarktung
-
Kleine Helferleins für Jungjäger, Routiniers und andere Naturnutzer
-
Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten
-
Schwarzwild: Fallwild ist meldepflichtig
-
Ein Leben für das Weidwerk
-
Neuigkeiten in der OÖ Jagd APP
-
Herbert Sieghartsleitner ist neuer oö. Landesjägermeister
-
Praxistipps aus innovativen oö. Revieren
-
Information aus der Geschäftsstelle
-
Krisenmanagement - Die Notfallkarte
-
Die OÖ JagdAPP
-
Wichtige Mitteilung der TKV
-
Die Wildrettersirene "Hubertus"
Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister

Gemäß § 62 Abs. 21 Waffengesetz sind die Abs. 12 bis 20 des § 58 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2018 mit 14. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21, das ist der 14. Dezember 2019 eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen (z.B. eine Flinte), für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, das ist bis zum 14. Dezember 2021 gemäß § 33 bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nicht militärischen Schusswaffen berechtigt ist (Waffenhändler), registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung vorgenommen wurde.
Wird bis 14. Dezember 2021 keine Registrierung vorgenommen, wird der Besitz dieser Schusswaffe (Flinte) illegal und ist strafbar.
Die Meldepflicht bis 14. Dezember 2021 gilt auch für folgende Schusswaffen bzw. Teile von Schusswaffen, die bisher rechtmäßig besessen und bei der zuständigen Behörde noch nicht gemeldet wurden:
- zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen,
- verbotene Waffen,
- eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebauten vollautomatische Schusswaffe,
- deaktivierte Schusswaffen,
- wesentliche Bestandteile von Schusswaffen,
- im Besitz befindliche Rahmen und Gehäuse von Schusswaffen.
Die Meldung hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt z.B. bei verbotenen Waffen auch als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden waffenrechtlichen Berechtigung (Waffenpass oder Waffenbesitzkarte).