Wild aus freier Wildbahn

Verpflichtung zum Ausfüllen der Seite 1 des Wildanhängers durch den Jäger entfällt bei elektronischer Meldung in der Jagddatenbank.
Mitteilung der Landesveterinärdirektion des Landes OÖ:
Bezugnehmend auf die Schreiben ESV-610004/15‑2013‑Lo vom 19.4.2013 „Protokollbuch und Datenbank für Abschussmeldungen und Wilduntersuchung“ und ESV-610004/16-2013-Lo vom 29.4.2013 „Wild aus freier Wildbahn: Bescheinigungen für Wild aus freier Wildbahn und Durchführungserlass 5/Version 2 für die Durchführung der Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild“ wird unter Angabe der Erwägungsgründe die folgende Änderung bekannt gegeben.
Im Protokollbuch für Abschussmeldungen und Wilduntersuchungen können von der kundigen Person alle für die Untersuchung der Wildkörper und Eingeweide notwendigen Angaben des Jägers/ der Jägerin – sofern eine eindeutige Zuordnung zu den Tierkörpern z.B. durch Anbringen der Protokollnummer am Tierkörper gegeben ist, entnommen werden.
Durch Eintragung der Wilduntersuchung in die Jagddatenbank stehen der Behörde bei einer Kontrolle des in Verkehr gebrachten Lebensmittels Wild alle notwendigen Daten einfach und rasch zur Verfügung, sodass eine Rückverfolgbarkeit ohne Überprüfung vor Ort möglich ist.
Somit kann für all jene Jagdreviere, die die Wilduntersuchung vollständig elektronisch in der Jagddatenbank des Landes Oberösterreich (JADA) melden, die Verpflichtung des Jägers/der Jägerin, die Seite 1 des Wildanhängers auszufüllen und diesen am Wildkörper anzubringen, aufgehoben werden (Wildbretanhänger fällt somit zur Gänze weg).
Am Tierkörper ist daher im Fall der elektronischen Meldung der Wilduntersuchung nur die Wildbescheinigung der kundigen Person anzubringen. (Alle Eintragungen werden im Protokollbuch durch Unterschrift bestätigt).
Wenn keine elektronische Meldung der Wilduntersuchung erfolgt, hat der Wildanhänger (Seite 1: Angaben des Jägers – Seite 2: Nummer der Wildbescheinigung) den Tierkörper weiterhin zusätzlich zur Wildbescheinigung zu begleiten.
Bei der Entladekontrolle im Wildbearbeitungsbetrieb sind das Vorhandensein von Wildbescheinigungen und nur bei Revieren, die nicht elektronisch melden, das Vorhandensein von Wildanhängern, sowie die Vollständigkeit der Angaben zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate werden ersucht, die kundigen Personen von diesen Änderungen in Kenntnis zu setzen und jene Jagden, die noch nicht elektronisch melden – eine Auswertung, der Abschussmeldungen, zu denen es keine Angaben der Wilduntersuchung gibt, obwohl die Tierkörper direkt oder über den Wildbearbeitungsbetrieb in Verkehr gelangten, wird derzeit von der Abteilung Informationstechnologie erstellt und in Kürze für die Erstellung des Jahresberichtes der Wilduntersuchung zur weiteren Verwendung übermittelt – auf die Vorteile der elektronischen Meldung hinzuweisen.
Mag. Andrea Leutgöb-Ozlberger, Landesveterinärdirektion des Landes OÖ