Registrierung von Jagdwaffen

Mit 1. Oktober 2012 begann der Echtbetrieb des "Neuen Zentralen Waffenregisters (ZWR-Neu)" und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien.
ACHTUNG –Frist läuft nur noch bis 30. Juni 2014
Registrierungspflicht:
Die Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind. Seit 1. Oktober 2012 hat das neue Zentrale Waffenregister (ZWR) seinen Betrieb aufgenommen.
In Österreich werden damit erstmals alle Kategorien an Schusswaffen (Kategorien A bis D), auch jene Langwaffen, die bisher bloß meldepflichtig oder frei erhältlich waren, in einem zentralen, von allen Waffenbehörden verwendeten, Waffenregister erfasst.
Registrierung des Altbestandes:
Dies bedeutet, dass alle Jäger, die seit 1.10.2012 im Besitz von bereits gemeldeten Schusswaffen der Kategorie C (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) sind, müssen diese Waffen erneut registrieren lassen. Jedenfalls gilt der bisherige Besitz als Begründung für den Besitz dieser Waffen.
Der „Altbestand“ der Flinten (D-Waffen) wird grundsätzlich nicht registriert (keine Nacherfassung und keine Meldepflicht für bisher besessene Flinten). Diese Waffen müssen nur im Falle eines Besitzerwechsels oder bei Neuerwerb registriert werden oder wenn man die Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen will.
Die bisherige Meldung beim Waffenfachhändler (zwischen 1995 und 2012) oder die Eintragung in einem Europäischen Feuerwaffenpass ist keine Registrierung bzw. ist für diese irrelevant
Die Registrierungspflicht gilt für den Finder, den Erben oder Vermächtnisnehmer einer Schusswaffe der Kategorie C oder D erst ab dem Erwerb des Eigentums. Die Registrierung bedarf beim Erben und Vermächtnisnehmer keiner weiteren Begründung.
Die Frist für die Registrierung des Altbestandes endet am 30.6.2014.
Formen der Registrierung:
1) Registrierung beim Waffenfachhändler bis 30.6.2014 unter Heranziehung eines Registrierungsformulars oder unter Heranziehung der bisherigen Meldebestätigung nach § 30 Waffengesetz. Der Waffenfachhändler trägt die Personendaten des Bürgers und die Daten der Schusswaffe in das ZWR ein. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Der Waffenfachhändler übergibt eine Registrierungsbestätigung. Ein angemessenes Entgelt kann vom Waffenfachhändler dafür eingehoben werden.
2)„Online-Rückerfassung“ der Schusswaffen der Kategorie C (nur des Altbestandes) über den Zugang der Homepage www.help.gv.at bis 30.6.2014. Voraussetzung dieser Selbst-Registrierung im ZWR ist eine elektronische Unterschrift („Handy-Signatur) oder eine aktivierte Bürgerkarte. Der Bürger druckt dann – nach erfolgter Registrierung seiner Schusswaffe im ZWR – seine Registrierungsbestätigung selbst aus.
ACHTUNG: Die Registrierung eines Besitzerwechsels von Schusswaffen der Kategorien C oder D (Kauf, Verkauf, Schenkung etc.) ist „online“ nicht möglich. Hier führt der Weg zur fristgerechten Registrierung (Frist von 6 Wochen für den Erwerber) immer über den Waffenfachhändler!
Ausnahmen von der Registrierungspflicht:
Alle Schusswaffen der Kategorien A (verbotene Waffen, Kriegsmaterial) und B (Faustfeuerwaffen – Revolver, Pistolen) wurden von den Waffenbehörden bereits automatisch registriert. Die Besitzer brauchen nichts weiter zu tun.
Historische Waffen der Kategorie C und D, die vor 1871 entwickelt wurden, fallen auch nicht unter die Registrierungspflicht. Historische Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, werden künftig nicht mehr in die Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die jemand besitzen darf, eingerechnet.
von Mag. Dr. Werner Schiffner MBA
Den Leitfaden zum ZWR sowie das Formular zur Registrierung und den Infofolder zur Handy-Signatur finden Sie links in der Downloadbox.
Weiters wird am 10. Juni im JBIZ Schloss Hohenbrunn ein Seminar zu diesem Thema veranstaltet. Nähere Infos dazu finden Sie hier