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Zweiter Lockdown - Auswirkungen auf die Jagd

Mit Dienstag, 17. November 2020, 00:00 Uhr tritt die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Die Jagd ist und bleibt systemrelevant. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.
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Die Geschäftsstelle ist zu den gängigen Bürozeiten besetzt. Für Ihren persönlichen Besuch zur Wahrnehmung dringender, unaufschiebbarer Angelegenheiten bitten wir um vorige Terminvereinbarung.

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