Erstmalige Jagdkartenausstellung

Anträge auf Ausstellung einer oö. Jagdkarte sind an den Landesjägermeister zu richten und können entweder direkt oder über den örtlich zuständigen Bezirksjägermeister (im Rahmen von Jagdkursen auch über den ermächtigten Kursleiter) beim Oö. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian als Geschäftsstelle eingebracht werden.

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Wichtig: Bei der Antragstellung müssen zum Antrag die im Leitfaden angeführten Unterlagen beigeschlossen sein!

Leitfaden zur Ausstellung der oö Jagdkarte

Passbildkriterien unbedingt beachten! Fotomuster für Ausweisdokumente

Bitte den Antrag direkt online ausfüllen, dann die Schaltfläche „pdf erstellen“ anklicken (der Antrag wird nun neu formatiert) und diesen anschließend ausdrucken. Im vorgesehenen Feld das Passbild (Kriterien beachten) einkleben und den Antrag 2fach unterschreiben. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie dann mitsamt den Beilagen lt. Leitfaden an die Geschäftsstelle des OÖ. Landesjagdverbandes in Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian.

Sie möchten den Antrag nicht per Post schicken? Dann besuchen Sie uns persönlich (Terminvereinbarung erwünscht!) im Schloss Hohenbrunn. Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Geschäftsstelle nur Barzahlungen möglich sind! (Kosten siehe Leitfaden Ausstellung Jagdkarte)

zum Antrag

Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Erlag des Mitgliedsbeitrages an den OÖ. Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind. Allerdings kann die Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen für die Ausübung der Jagd mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

   
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