Schlichter

Hier finden Sie die Liste der Schlichter samt deren Zuständigkeitsbereich
Die von der Landesregierung bestellten und angelobten Schlichter nehmen mit 01.01.2025 ihre Tätigkeit auf. Die bisherigen Jagd- und Wildschadenskommissionen werden durch die Schlichter abgelöst und haben nur noch die bereits vor 01.01.2025 anhängigen Verfahren abzuschließen.
Sollte nach 01.01.2025 ein Jagd- bzw. Wildschaden bekannt werden, eine Einigung zwischen der oder dem Geschädigten und der bzw. dem Jagdausübungsberechtigten nicht zustande kommen, kann die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens verlangt werden. Einigen sich die beiden Parteien (Geschädigte oder Geschädigter und Jagdausübungsberechtigte bzw. Jagdausübungsberechtigter) auf irgendeine Person aus der folgenden Liste, ist diese für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständig, unabhängig von der Einteilung laut Liste. Kommt eine Einigung auf eine bestimmte Person nicht zustande ist der dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Bezirk, Forst- oder Landwirtschaft, Buchstabenzuteilung) zugeteilte Schlichter zuständig. Bei der Zuständigkeit nach Buchstaben ist der erste Buchstabe des Nachnamens der oder des Geschädigten für die Zuteilung maßgeblich.
Die Schlichter sind erst nach Ablauf der 7-wöchigen Frist zuständig (ausgenommen in jenen Fällen des § 68 Abs. 2 Oö. Jagdgesetz 2024, in denen die Beurteilung des Schadens hinsichtlich seines Umfangs und/oder seiner Verursachung – zB wegen einer anstehenden Ernte – gefährdet wäre). Die Beratung einer der beiden Parteien durch den Schlichter vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens kann die volle Objektivität des Schlichters im Verfahren beeinflussen.
Sollten Sie Fragen betreffend Jagd- und/oder Wildschäden haben oder eine diesbezügliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Wildschadensberatung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich oder an den Oö. Landesjagdverband.
Für Fragen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens wenden Sie sich bitte an das Amt der Oö. Landesregierung unter 0732/7720-11800 oder per Mail an LFW.Post@ooe.gv.at.
SCHLICHTERLISTE






