Falknerprüfung des OÖ Landesjagdverbandes
Laut §2 (2) OÖ JagdG 2024 - zählt zur Jagd auch die Falknerei.
Unter Falknerei (Beizjagd) versteht man das Abrichten von Greifvögeln (zB Falken, Habichte, Sperber, Adler, udgl.) und die Jagdausübung mit diesen auf Feder- und Haarwild.
§30 (2) OÖ JagdG
Bei der Ausübung der Jagd mit nach Falknerart abgetragenen und beflogenen Greifvögeln (Beizjagd) ist zusätzlich ein entsprechender Sachkundenachweis als notwendige Jagdlegitimation mitzuführen. Der Nachweis der Eignung zu dieser Art der Jagdausübung kann auch in elektronischer Form ausgestellt werden und erfolgt durch die Ablegung einer Prüfung vor einer vom Oö. Landesjagdverband bestellten Prüfungskommission. Prüfungen, die in Oberösterreich, in einem anderen Bundesland, einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Erfolg abgelegt wurden und durch Vorlage eines Zeugnisses nachgewiesen werden, hat die Landesjägermeisterin bzw. der Landesjägermeister auf Antrag mit Bescheid als Prüfung im Sinn des ersten Satzes anzuerkennen, wenn die Gleichwertigkeit des Prüfungsstoffs gegeben ist.
Im Fall einer Kontrolle ist den Jagdschutzorganen und Jagdausübungsberechtigten der Sachkundenachweis auf Verlangen vorzuweisen.
Ablauf & Anmeldung zur Prüfung
Eine schriftliche Anmeldung zur Prüfung ist obligat und muss mindestens vier Wochen vor der Prüfung einlangen. Die Prüfungstermine werden in unregelmäßigen Abständen unter https://kundenzone.ooeljv.at/de (Seminare und Veranstaltungen) veröffentlicht, eine Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt folgend über diese.






