Ausbildung & Prüfungen
Gesetzliche Grundlage: In Oberösterreich beruht die Führung und der Einsatz von Jagdhunden auf einem Landesgesetz. Der § 58 des OÖ-Jagdgesetzes vom 3. April 1964, LGBL Nr. 32 besagt, das der Jagdausübungsberechtigte für jedes Jagdgebiet je nach Größe eine bestimmte Anzahl an brauchbaren Jagdhunden zu halten hat. In der Verordnung der OÖ-Landesregierung vom 19. Oktober 1964, LGBL Nr. 61, über die Brauchbarkeit von Jagdhunden, ist festgelegt, dass der OÖ-Landesjagdverband Jagdhunde auf deren Brauchbarkeit zu prüfen hat: Dies ist die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde.
Ausbildung und Training der Jagdhunde
Einen Hund auszubilden heißt, ihn unter Berücksichtigung seiner Verhaltensbiologie Erfahrungen machen zulassen, aufgrund derer die für sein spezielles „Aufgabengebiet“ wesentlichen Verhaltensweisen gefördert, erlernt und konsequent weiterentwickelt werden.
Als eine der Grundvoraussetzungen für eine tierschutzgerechte und den jagdlichen Erfordernissen erfolgreiche Jagdhundeausbildung ist die Ausbildung in einem Jagdrevier unumgänglich. Als weitere wesentliche Voraussetzungen sind ein Sachkunde-kursnachweis und eine gültige Jagdkarte sowohl für den Hundeführer als auch für den Jagdhundetrainer notwendig.
Im Bezirk Vöcklabruck wird seitens des Bezirkshundereferenten allen interessierten Hundeführern die Möglichkeit geboten, an mehreren kostenlosen Trainingseinheiten teilzunehmen. Ziel der Veranstaltung: Theorie und Praxis in Einklang bringen. Das heißt, während und im Anschluss an den praktischen Teil werden noch theoretische Fragen rund um die Brauchbarkeitsprüfung und deren Prüfungsordnung besprochen.
Erste Trainingseinheit und Infoabend Dienstag 9. April 2024 um 17:30 Uhr im Gasthaus Spöck in Neukirchen an der Vöckla.
Mitbringen: Hund & Leine
Auskunft erteilt unser Bezirkshundereferenten Gerald Loy
Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit, sowie Härte beim jagdlichen Einsatz sollen den Jagdhund kennzeichnen und so den Grundstein für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit, sprich der Brauchbarkeitsprüfung, bilden.
Keine jagdliche Prüfung ohne anerkannte Ahnentafel
Jagdhunde dürfen nur auf jagdlichen Prüfungen geführt werden, wenn sie eine vom Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV) anerkannte Ahnentafel haben bzw. mit einer von der Federation Cynologique International (FCI) anerkannte Jagdhunderasse sind.
Nähere Informationen findet ihr hier:
OÖ Prüfungsordnung für die Brauchbarkeitsprüfung
Ausschreibung für die Brauchbarkeitsprüfung 2024
Nennung für die Brauchbarkeitsprüfung 2024
Fotos und Berichte der vergangenen Prüfungen findet ihr hier: Brauchbarkeitsprüfung 2023