Versicherung und Beihilfenordnung für den Jagdhund
Für jeden Hund, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Für Ihren geprüften oder sich in Ausbildung befindenden, gemeldeten Jagdhund kann die Jagdhundebeihilfenordnung im Falle von jagdlichen Unfällen eine Absicherung bieten. Allerdings ist es auch ratsam über eine private Hundeversicherung nachzudenken.
Jagdhaftpflichtversicherung
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet eine solche Versicherung als Halter von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden bzw. Greifvögeln.
Die Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet einen bestimmten Versicherungsumfang über Schäden, die der/die eigene/n Jagdhund/e anrichten. Z.B. Jagdhund verursacht während einer Nachsuche einen Verkehrsunfall: Der Schaden am Auto ist durch die Jagdhaftpflichtversicherung gedeckt, da in diesem Falle der Hundeführer als Schädiger angesehen wird. Wie ist im Schadensfall vorzugehen? Jagdschadensmeldung – vollständig ausgefülltes und vom Schädiger unterschriebenes Formular an OÖ Versicherung AG senden. Im Schadensfall füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden es an die OÖVersicherung:
Formular Hundehaftpflicht-Schadensmeldung – OÖ. Versicherung
Beihilfen des OÖ LJV (Jagdhundebeihilfenordnung)
Der OÖ Landesjagdverband gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe bei Verlust oder Verletzung Ihres geprüften oder in Ausbildung stehenden Jagdhundes.(Jagdhunde Beihilfenordnung) Die Formulare finden Sie in der Kundenzone.
Die Jagdhundebeihilfenordnung gewährt zwar eine gewisse Absicherung für Ihren geprüften oder in Ausbildung befindlichen Jagdhund im Falle von jagdlichen Unfällen. Jedoch ist es sinnvoll, darüber hinaus eine zusätzliche Absicherung in Betracht zu ziehen, um umfassenderen Schutz zu gewährleisten.
Sollten Sie Fragen zum Thema Jagdhunde Beihilfenordnung, Jagdhaftpflichtversicherung oder zur Anschaffung und Haltung eines Jagdhundes haben, kontaktieren Sie den Bezirkshundereferenten ihres Bezirkes. Er berät Sie gerne und gibt Ihnen Auskunft zu diesem umfangreichen Thema.
Aus all diesen Punkten ist ersichtlich, wie viel Zeit und Wissen notwendig sind um einen Jagdhund zu halten und zu führen und ihm die Zuneigung und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen die er mit Gewissheit verdient hat. Aber sämtliche Pflichten und manchmal auch Mühen können die Freuden über die jagdlichen Erfolge nicht trüben, die man mit einem gut ausgebildeten Jagdgefährten im Laufe eines Hundelebens erfahren darf.
Hier kommt die Zusatzversicherung „Pet Care“ der Helvetia ins Spiel. Diese bietet auch außerhalb der Jagd einen umfangreichen Schutz und deckt beinah alle ambulanten und stationären Behandlungen Ihres Jagdhundes, bei einem Selbstbehalt von 20 % ab.
Informieren Sie sich über die detaillierten Leistungen und Konditionen der Helvetia „Pet Care“ Zusatzversicherung direkt bei Herrn Mario Ramskogler unter 0664 80474 3328 oder unter mario.ramskogler@helvetia.at.






