Mit dem Hund ins Ausland

Mit dem Hund ins Ausland, OÖ LJV

Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen ins Ausland reisen möchten, müssen Sie die dafür geforderten Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates erfüllen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein EU-Land oder einen Drittstaat (nicht EU-Land) handelt.

Lediglich für einige EU-Länder wie Irland, Malta, Schweden, gibt es zusätzliche Erfordernisse, wie die Bestimmung des Blut-Antikörpertiters gegen Tollwut, die jedoch für Irland und Malta bereits 6 Monate ! vor der Reise vorgenommen werden muss sowie eine Behandlung mit zugelassenen Bandwurm- und Zeckenmitteln kurz vor der Reise. Auch Finnland verlangt eine Behandlung mit Bandwurm- und Zeckenmitteln kurz vor der Einreise.

Die Blutabnahme für die Tollwut-Antikörpertiterbestimmung und Behandlungen mit Bandwurm- und Zeckenmitteln bzw. Bestätigungen sowie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises können von jedem praktischen privatem Tierarzt vorgenommen werden. Auf jeden Fall sollte der Hund am Halsband ein kleines Täschchen mit der aktuellen Anschrift mitführen!

Urlaub, vor allem in südlichen Ländern, bringt erhöhte Infektionsrisiken aber auch die Gefahr von Hautparasiten mit sich. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von Medikamenten, sowie Zeckenhalsbänder oder Pumpsprays mit Langzeitwirkung, die – richtig angewendet – Zecken oder andere Parasiten relativ sicher abwehren. Am besten erkundigt man sich beim zuständigen Veterinäramt oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes nach den Einreisebestimmungen für seinen Hund. Auch die Autofahrerorganisationen verfügen oftmals über aktuelle Informationen.

   
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