Ausbildung & Prüfung

Gesetzliche Grundlage: In Oberösterreich beruht die Führung und der Einsatz von Jagdhunden auf einem Landesgesetz. Der § 58 des OÖ-Jagdgesetzes vom 3. April 1964, LGBL Nr. 32 besagt, das der Jagdausübungsberechtigte für jedes Jagdgebiet je nach Größe eine bestimmte Anzahl an brauchbaren Jagdhunden zu halten hat. In der Verordnung der OÖ-Landesregierung vom 19. Oktober 1964, LGBL Nr. 61, über die Brauchbarkeit von Jagdhunden, ist festgelegt, dass der OÖ-Landesjagdverband Jagdhunde auf deren Brauchbarkeit zu prüfen hat: Dies ist die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde.

Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde:

Die Brauchbarkeitsprüfungen finden üblicherweise im Herbst statt. Die Termine finden Sie hier auf unserer Website oder der in der Juni Ausgabe vom OÖ Jäger.

Anmeldeformular_Brauchbarkeitsprüfung

Je nach Rassegruppe werden Teile oder auch die gesamte Prüfung im Rahmen der einzelnen Prüfungsordnungen der Zuchtvereine anerkannt und nur mehr fehlende Fächer müssen im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfung absolviert werden.

Die Brauchbarkeitsprüfung fordert Leistungen im Fach künstliche Schweißarbeit
(alle Rassegruppen), Wasserarbeit und Apportierfächer (alle Rassegruppen außer Schweißhunde, jagende Hunde und teilweise Erdhunde), sowie die Feldarbeit (nur Vorstehhunde) und die Arbeit unter der Erde (nur Erdhunde). Ausgeschrieben werden die Brauchbarkeitsprüfungen jedes Jahr in den Monaten September bis Oktober in jedem Bezirk vom Bezirksjägermeister. Nähere Informationen gibt Ihnen gerne der Bezirkshundereferent Ihres Bezirkes.

 

Die Prüfungsordnung der Brauchbarkeitsprüfung zum download:

Prüfungsordnung Brauchbarkeitsprüfung

OÖ. Jagdhundeprüfungsvereine

Oberösterreich ist in der glücklichen Lage, eine hervorragende Infrastruktur an Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeiten anbieten zu können.
So existieren derzeit 5 Jagdhundeprüfungsvereine mit insgesamt etwa 1200 Mitgliedern die neben den Rassevereinen  Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeiten anbieten. Hier finden Sie die Adressen der Prüfungsverreine.

 

Nennformular ÖJGV Prüfungen:

Nennformular ÖJGV_docx

Nennformular ÖJGV_pdf

Anmeldeformular Brauchbarkeitsprüfung

 

Der OÖ. Landesjagdverband tritt als Organisator folgender hochrangiger Jagdhunde-Prüfungen auf:

Die Verbandsschweißprüfung um den „Silbernen Fährtenbruch“
Jedes zweite Jahr wird im Herbst eine „Schweißsonderprüfung ohne Richterbegleitung“ vom OÖ-Landesjagdverband in Zusammenarbeit mit einem Rassezucht- oder Allgemeinen Prüfungsverein veranstaltet. Diese Prüfung ist sehr anspruchsvoll für Hund und Führer. Auf 1200 Schritt Fährte werden 1/4 Liter Wildschweiß und
5 laubartfremde Verweiserpunkte ausgebracht. Der Hundeführer muss mindestens 2 dieser Verweiserpunkte mit zum Stück bringen, um die Prüfung zu bestehen.

Es setzen sich also hier nur Gespanne durch, die sehr ruhig und sicher arbeiten. Eingeladen sind alle Rassezuchtvereine in Österreich, 1 – 2 Teilnehmer zu entsenden. Hundeführer, die mit ihrem Hund bestehen, bekommen vom Landesjägermeister den begehrten „Silbernen Fährtenbruch“ verliehen und werden in das Österreichische Leistungsbuch für Jagdhunde des Dachverbandes ÖJGV eingetragen. Das Ziel des OÖ.Landesjagdverbandes ist es dabei, die Arbeit nach dem Schuss sowie die konzentrierte Schweißarbeit bei den Jagdhundeführern zu fördern.

Die Verbandsvollgebrauchsprüfung für Vorstehhunde
Jedes zweite Jahr, abwechselnd zur Verbandsschweißprüfung, veranstaltet der OÖ-Landesjagdverband gemeinsam mit dem Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV) eine Vollgebrauchsprüfung für Vorstehhunde. Jeder Rassezuchtverein in Österreich kann 1 – 2 Teilnehmer entsenden. Dabei dürfen die gemeldeten Hunde noch keine Vollgebrauchsprüfung absolviert haben. Diese interessante Prüfung soll das über alle Rassen verteilte hohe Leistungsniveau der in OÖ geführten Vorstehhunde repräsentieren. Zudem werden dadurch die Zusammenarbeit und das gemeinsame idealistische Ziel aller Rassezuchtvereine in OÖ gefördert und gewürdigt.

   
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