Organisation und Gruppen

Dem Ausschuss für jagdliches Brauchtum stehen zwei Mitglieder des Landesjagdausschusses vor. Weiters sind darin der Landesobmann der Jagdhornbläsergruppen, dessen Stellvertreter und die Landesviertelobmänner vertreten. Die Vertreter der Jagdhornbläser im Landesjagdausschuss werden jeweils nach Ablauf der sechsjährigen Funktionsperiode des Landesjagdverbandes im Rahmen des Landesjagdausschusses nominiert.








