Formulare & Anträge

Alle notwendigen Informationen zu unseren Formularen und Anträgen finden Sie nachfolgend.

Jagdkarte

Ausstellung der OÖ. Jagdkarte bzw. eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte

Gemäß § 32 Abs. (2) Oö. Jagdgesetz 2024 ist zur Ausstellung von Jagdkarten und von Duplikaten grundsätzlich der Landesjägermeister zuständig.
Anträge auf Ausstellung einer OÖ. Jagdkarte bzw. auf Ausstellung eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte sind daher seit diesem Zeitpunkt an den Landesjägermeister zu richten und beim OÖ. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian als Geschäftsstelle einzubringen.

Zu den Anträgen:


Jagdgastkarte

Jagdgastkarten werden vom Bezirksjägermeister an den Jagdausübungsberechtigten für die laufende Jagdperiode ausgestellt. Vom Jagdausübungsberechtigten dürfen die Jagdgastkarten an folgende Personen ausgefolgt werden:

  1. an Personen, die bereits in einem anderen Bundesland eine nach den dort geltenden Bestimmungen gültige Jagdkarte besitzen,
  2. an Personen, die im Besitz einer gültigen jagdlichen Legimitation eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind sowie
  3. an Personen, die im Besitz einer – erforderlichenfalls in beglaubigter Form übersetzten – gültigen jagdlichen Legimitation eines anderen als in Z 2 angeführten Staates sind.

Die Jagdgastkarten gelten für das ganze Bundesland Oberösterreich für die Dauer von vier Wochen ab der Aushändigung durch den Jagdausübungsberechtigten.


Antragsgebühr:
€ 21,00 Stempelgebühr Antrag (entfällt bei mündlicher Antragstellung)

Dokumentenvergebührung:
€ 21,00 Stempelgebühr Jagdgastkarte

Haftpflichtversicherung:
€ 4,40 Haftpflichtversicherung

Verwaltungsabgabe:
€ 7,00 Landesverwaltungsabgabe

Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des OÖ Landesjagdverbandes telefonisch unter 07224 – 20083 sowie unter office@ooeljv.at.

Jagdprüfung

Informationen zur Jagdprüfung finden Sie in unserem Aus- und Weiterbildungsbereich.  
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    Waldschutzmaßnahmen und Lebensraum

    Antrag für die Förderung von Vergleichsflächen


    Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Verbiss-Schutzmitteln zum Verstreichen

    Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Duftzaun-Schaum und Konzentrat

    Antrag Genehmigungsnummer für Hecken- und Pflanzenprojekte

    Jagdhunde

    Antrag auf Beihilfe zur Jagdhunde Mehrfachimpfung

    Der OÖ. Landesjagdverband gewährt € 20,00 Beihilfe (pro Mehrfachimpfung, Jahr und Jagdhund) zur Jagdhunde-Mehrfachimpfung (Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten muss in der Impfung enthalten sein).

    Seit 1.4.2014 wird statt der Tollwutimpfung nur die Mehrfachimpfung bezuschusst.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde-Mehrfachimpfung

    Antrag auf Schadensbeihilfe - Jagdhundeunfall

    Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der OÖ Landesjagdverband eine finanzielle Beihilfe bei Verlust oder Verletzung Ihres geprüften oder in Ausbildung stehenden Jagdhundes gemäß der Jagdhunde Beihilfenordnung.

    Der Antrag ist über die Kundenzone des OÖ Landesjagdverbandes zu stellen.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde

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    Hundeversicherung PetCare
    Alles Infos finden Sie unter: PET CARE LINK oder hier im PetCare Info Folder
    Meldeformular – Hundemeldung an den Bezirkshundereferent
    Seit Oktober 2019 sind Jagdhunde (sowie auch die Abschussmeldungen) elektronisch in der Jagdapplikation JADA vom Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) zu melden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Bezirkshundereferenten

    Andreas Hochmayr

    Landeshundereferent und Bezirkshundereferent Wels

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    a.hochmayr@ooeljv.at

    0699/ 100 01 353

    Buchenstraße 11

    4654 Bad Wimsbach

    Ing. Alois Auinger

    Landeshundereferent Stv. und Bezirkshundereferent Linz und Linz-Land

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    auinger.alois@aon.at

    0664/ 829 89 33

    Kreuzfeldstr. 7

    4470 Enns

    Walter Schanda

    Bezirkshundereferent Braunau

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    walter.schanda@a1.net

    0664/ 190 97 19

    Häuslberg 27

    5231 Schalchen

    Wilhelm Rathmayr

    Bezirkshundereferent Eferding

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    wilhelm.rathmayr@helvetia.at

    0664/ 421 93 30

    Mannsdorf 16

    4083 Haibach ob der Donau

    Ewald Hammer

    Bezirkshundereferent Freistadt

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    ewald.hammer@uniqa.at

    0664-2445444

    Schöndorf 3

    4193 Reichenthal

    Harald Holzinger

    Bezirkshundereferent Gmunden

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    harald.holzinger@ooe.gv.at

    +43 664 4365281

    Alpenblick 7

    4656 Kirchham

    Jasmin Schinko

    Bezirkshundereferentin Kirchdorf

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    j.schinko@gmx.at

    0664/5459636

    Rettenpacherweg 6

    4550 Kremsmünster

    Gerhard Hofinger

    Bezirkshundereferent Grieskirchen

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    g.hofinger@outlook.at

    0699/81757576

    Oberwödling 21

    4710 Tollet

    Adolf Hellwagner

    Bezirkshundereferent Ried

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    hellwagner.ijghk@gmx.at

    07732 / 2016

    0699 /10551964

    Leiten 8

    4680 Haag / Hausruck

    Hubert Reumann

    Bezirkshundereferent Perg

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    hubertreumann385@gmail.com

    0664/ 805 565 144

    Forsthausstrasse 10

    4322 Windhaag

    Günter Märzinger

    Bezirkshundereferent Rohrbach

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    stift39@outlook.de

    0664/ 1286506

    Stift am Grenzbach 39

    4155 Nebelberg

    Johannes Gruber

    Bezirkshundereferent Schärding

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    johannes.gruber@justiz.gv.at

    0676 7214 566

    Kurzenkirchen 25

    4770 Andorf

    Andreas Unterholzer

    Bezirkshundereferent-Stv. Schärding

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    a.unterholzer@outlook.at

    Steingasse 3

    4786 Brunnenthal

    Gerhard Andraschko

    Bezirkshundereferent Steyr

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    g.andraschko@ooev.at

    0664/ 153 80 29

    Gärtnerstraße 30

    4421 Aschach an der Steyr

    Michael Carpella

    Bezirkshundereferent Urfahr Umgebung

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    carpellamichael@gmail.com

    0664 / 2621856

    Böhmer Straße 14

    4190 Bad Leonfelden

    Ing. Gerald Loy

    Bezirkshundereferent Vöcklabruck

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    gerald.loy@aon.at

    0664 / 601653823

    Pichlerstr. 19

    4872 Neukirchen an der Vöckla

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    Anmeldeformular Brauchbarkeitsprüfung
  • Einmal im Jahr findet in jedem Bezirk eine Brauchbarkeitsprüfung statt. Die heurigen Prüfungen sind schon vorbei. Die nächsten Termine sind im Herbst 2022. Die Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung schicken Sie bitte an den jeweiligen Bezirkshundereferenten.
  • Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung (BrPr) des OÖ. Landesjagdverbandes
  • Prüfungsordnung Brauchbarkeitsprüfung

    Haftpflicht-Entschädigungssätze für Jagdhunde

    Der Oö. Landesjagdverband hat SV Bernhard Littich beauftragt, Richtsätze für eine einheitliche Entschädigung für alle durch Dritte zu Schaden gekommenen Jagdhunde zu erstellen. Die Höhe der tatsächlichen Entschädigung wird im Einzelfall gutachterlich festgestellt.

    2025 – Hundehaftpflicht – Entschädigungssätze

    Sonstige Förderungen

    Antrag auf Beihilfe für die Rückvergütung der Haftpflichtversicherung für Drohnen

    Antrag auf Entschädigung für Schäden am Hausgeflügel

    Entschädigung - Schadenersatz für erlegte, mit PFAS verseuchte, Wildschweine

     

    Wildtiere

    Fallwilduntersuchung

    (Fall)Wilduntersuchungen bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Linz und am Forschungsinstitut für Wildtierkunde (FIWI) in Wien sowie bei den (Amts)Tierärzten werden nur mehr mit einem einheitlichen Formular durchgeführt. Damit dieses Formular Gültigkeit erlangt, ist die Genehmigungszahl beim OÖ. LJV zu erfragen! Ohne diese Genehmigungszahl ist das Formular ungültig und die Untersuchungskosten werden nicht vom OÖ. LJV übernommen! Die Kosten für den Versand durch die Fa. Medlog werden nicht übernommen. E-Mail an die Geschäftsstelle

    Antrag Fallwilduntersuchung

    Antrag auf Trichinenuntersuchung

    Das Trichinenlabor kann von kundigen Personen gem. § 27 Abs. 3 LMSVG für die Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen genützt werden. Ab dem Jagdjahr 2018/19, also ab 1. April 2018, werden die Trichinenproben des Schwarzwildes an die AGES in Linz versandt. Die einsendenden Stellen, die Amtstierärzte der Bezirke sowie einige Tierärzte, haben sich nicht geändert. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt der OÖ. Landesjagdverband und der Versand wird vom Land OÖ übernommen.

    NEU: Die Trichinenuntersuchung von Dachsen wird ebenso vom OÖ Landesjagdverband übernommen! Bitte richtig im Formular vermerken.

    Weitere Informationen zur Trichinenuntersuchung im Infoblatt der AGES

    ASP_Monitoring_Info_Sep. 2022

    Antrag auf Trichinenuntersuchung für Jäger

    Antragsformular Trichinen für NICHT OÖ Schwarzwild

    Antrag auf Trichinenuntersuchung für Wildverarbeitungsbetriebe

    Direktvermarktung von Wild aus der freien Wildbahn - Meldung

    Meldung der Direktvermarktung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft

    Direktvermarktung – Meldung

    Raufußhühner  (Auerhahnen | Birkhahnen)

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur selektiven Entnahme einzelner Auerhahnen / Birkhahnen während der Schonzeit.

    Entnahmeformular – Birkwild (Stand Oktober 2025)

    Entnahmeformular – Auerwild (Stand Oktober 2025)

    Formulare zur Zählung von Birkwild und Auerwild

    Zählformular_Auerwild (pfd)

    Zählformular_Auerwild (word)

    Zählformular_Birkwild (pdf)

    Zählformular_Birkwild (word)
     

    Sammelbestätigung für Kleinwild
    Bei der Abgabe von Kleinwild an den Großhandel, muss der Jagdleiter den „Begleitschein für Kleinwild“ ausfüllen:

    Wiederbeschaffenswerte von Lebendwild

    Jagd- und Waffenrecht

    Nachtzielgeräte - Zustimmung Jagdleiter

     Die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen gemäß OÖ JagdG 2024 § 60 (2) erfordert die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen oder bei genossenschaftlichen Jagdgebieten des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin.

    Zustimmung Jagdleiter

    Jagderlaubnisschein
     Formulare & Anträge, OÖ LJV

    Seit kurzem ist es möglich den Jagderlaubnisschein online auszufüllen und auszudrucken. Dies soll für die Jagdleiter eine Erleichterung sein. Sie müssen so nicht mehr händisch geschrieben werden. Gültig ist der Jagderlaubnisschein allerdings weiterhin nur mit der Unterschrift des Jagdleiters. Bitte doppelseitig und (wenn möglich) in Farbe ausdrucken und ausschneiden.

     

    Jagderlaubnisschein 2025 interaktiv

    Meldung von mehr als 19 Schusswaffen

    Wer – aus welchem Grunde immer – 19 oder mehr Schusswaffen in einer räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Verkauf von gebrauchten Schusswaffen

    Hier finden Sie einen Mustervertrag für den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Schusswaffen. VERTRAG ÜBER DEN VERKAUF GEBRAUCHTER SCHUSSWAFFEN

    Abschussmeldung (Protokollbuch)

    Für eine einwandfreie Rückverfolgbarkeit an wen das Lebensmittel Wild geliefert worden ist, ist es unerlässlich, die Informationen zur Lebensmittelkette in einem Protokollbuch abzubilden.
    Nähere Infos dazu finden Sie hier

    Vorlage Protokollbuch-Abschussmeldungen

     Legende – Abkürzungen (Ausfüllhilfe für Protokollbuch)

    Protokollbuch hier kaufen

     

    Abschluss einer schriftlichen Wildfolgevereinbarung

    Das Oö. Jagdgesetz 2024 sieht in § 54 Regelungen für die Wildfolge vor. Ziel dieser Bestimmung ist es, krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes Wild auch über die eigene Jagdgrenze hinweg unverzüglich und rechtssicher nachsuchen zu können.

    Nachdem eine Verfolgung auf fremdem Jagdgebiet nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (eine mündliche Vereinbarung oder stillschweigende Duldung reicht nicht aus) zwischen den beteiligten Jagdausübungsberechtigten zulässig ist, und bei einer grundlegenden Vereinbarung ohnehin die gesetzlichen Regelungen schlagend werden, wird die Nutzung  nachstehender Mustervereinbarung empfohlen.

    Eine Wildfolgevereinbarung erlischt durch den Wechsel der beteiligten Jagdausübungsberechtigten und ist in diesem Fall jedenfalls neu abzuschließen (Aktualität).

    Wildfolgevereinbarung_§-54-Ooe_Jagdgesetz_2024-

     

     

    Gesetz & Richtlinien

    Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald und Schälschäden an Fichte

    Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild
    Die Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild als sachverständige Schätzung für die Stellung von Schadenersatzansprüchen gem. § 1323 ff ABGB bei widerrechtlicher Tötung oder Entziehung von Wild aus freier Wildbahn. 

    Gutachten über die Wiederbeschaffungswerte Lebendwild_2025


     

    Folder „Sicherheit im Jagdbetrieb“

     

    SEPA Formular 2026/2027

    Weitere Informationen zum OÖ Jagdgesetz sowie diverse Richtlinien finden Sie hier 

     

       
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