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OÖ Landesjagdverband
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Die Welt der Jagdhunde in Oberösterreich
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Zukünftige Verantwortungsträger in der Jagd
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EINNAHMEN / AUSGABEN 2025
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Stark verwurzelt – klar ausgerichtet
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Jagdpädagogik in OÖ – Gestalte die Zukunft unserer Jagd mit! 🌿📯
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Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig
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Oö. Biber-Verordnung
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Mitgliedsbeitrag wird angepasst
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Geflügelpest (Vogelgrippe)
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So komplex ist die Abschussplanung in OÖ
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Wild auf Wild – Spezialitäten vom Feldhasen und Fasan
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Herbert Sieghartsleitner wieder zum Oö. Landesjägermeister gewählt
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Das neue Oberösterreichische Jagdrecht!
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Oö. Hundehaltegesetz 2024
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Vom Konzept bis zum Weidmannsheil
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Jagdgesetz 2024 und Verordnungen
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News zur Kitzrettung mit Drohne: Ausnahmeregelung erzielt
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Drohnen- Copterversicherung
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OÖ. FISCHOTTER-VERORDNUNG
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Informationen zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten
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KLARTEXT zum Jagd-Volksbegehren
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Afrikanische Schweinepest. Risiko: Hoch!
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WIR Jägerinnen und Jäger gestalten für Morgen!
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Bleiverbot in Feuchtgebieten in Kraft
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ASP Monitoring - Trichinenuntersuchung
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Afrikanische Schweinepest – Meldeprämie für Jäger
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Fischotter Verordnung
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Katzen - Eine Gefahr für die Artenvielfalt?
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Erwerb von Bleichmittel Wasserstoffperoxid
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Die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – Was können wir tun?
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Klimafitte Wälder und nachhaltige Jagdwirtschaft – Zielkonflikte vermeiden
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Sicherheit im Jagdbetrieb
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Schwarzwild: Fallwild ist meldepflichtig
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Die OÖ JagdAPP
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig

Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!
Während Pflanzenschutzmittel im Forst (z. B. Insektizide) ab diesem Jahr in maschinenlesbarer Form aufgezeichnet werden müssen, gibt es für die Verbissschutzmittel eine wesentliche Ausnahme:
- Wildverbissschutzmittel (z. B. TRICO, WAM, CERVACOL, etc.) fallen in den Kompetenzbereich der Länder.
- Das Land OÖ hat bestätigt, dass diese Mittel (ohne Einstufung in eine Gefahrenklasse) weiterhin ohne Sachkunde angewendet werden dürfen.
- Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!
Für den Kauf ist weiterhin ein Pflanzenschutz Sachkundeausweis nötig!
Weidmannsheil,
euer OÖ Landesjagdverband






