OÖ. FISCHOTTER-VERORDNUNG

OÖ. FISCHOTTER-VERORDNUNG, OÖ LJV

Ein Beitrag zum Wildtiermanagement

Ende Juni 2022 ist mit Kundmachung im Landesgesetzblatt (Oö. LGBl.Nr. 56/2022) die Oö. Fischotter-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung erlaubt innerhalb enger Grenzen bis Ende November 2028 vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand im Rahmen bestimmter Kontingente.

Aufgrund erforderlicher Monitoringmaßnahmen wurde das Entnahmejahr abweichend vom Jagdjahr für den Zeitraum 1. Dezember bis 30. November festgelegt. Die Bejagung (Kontingent A) beginnt mit 1. Dezember und dauert bis 31. Jänner. Entnahmen im Rahmen des Kontingents A können, ausgenommen in den Gebieten der drei oberösterreichischen Statutarstädte (Linz-Stadt, Steyr-Stadt und Wels-Stadt) in allen Bezirken erfolgen.

EINGRIFFSKONTINGENT

Im Rahmen von drei Kontingenten (A, B und C) sind vorübergehend Entnahmen unter Einhaltung von (regionalen) Entnahmehöchstzahlen und damit eine Bejagung erlaubt und möglich. Kontingent A erlaubt eine Bejagung mittels Lebendfalle und Langwaffen.

Für 2023/2024 sind folgende Entnahmen im Kontingent A (1. Dezember bis 31. Jänner) vorgesehen:

Rohrbach: 3 Exemplare

Urfahr-Umgebung 3 Exemplare

Freistadt: 5 Exemplare

Perg: 2 Exemplare

Braunau: 4 Exemplare

Ried: 2 Exemplare

Schärding: 3 Exemplare

Grieskirchen / Eferding: 3 Exemplare

Wels-Land: 2 Exemplare

Linz-Land: 2 Exemplare

Vöcklabruck: 2 Exemplare

Gmunden: 3 Exemplare

Kirchdorf: 2 Exemplare

Steyr-Land: 2 Exemplare

Bei Entnahmen im Rahmen der Kontingente B und C sind ausschließlich Lebendfallen zu nutzen. Kontingent A gestattet eine generelle Entnahme – ausgenommen in bestimmten Naturschutzgebieten wie bspw. dem Nationalpark Oö. Kalkalpen – oberösterreichweit für den Zeitraum 1. Dezember bis 31. Jänner. Kontingent A erlaubt die Entnahme von Fischottern in allen Entwicklungsformen. Im Rahmen der Kontingente B und C dürfen lediglich Fischotter mit einem Gewicht von unter 4 kg (Jungtiere) und mehr als 8 kg (Rüden) nach vorheriger Abwaage entnommen werden. Damit soll verhindert werden, dass führende oder tragende Tiere betroffen sind.

Die notwendigen Schulungen wurde bereits von mehr als 800 Jägerinnen und Jägern in Anspruch genommen!

INFORMATIONSANGEBOT

Das Land Oberösterreich hat zum Fischottermanagement und zur Oö. Fischotter-Verordnung auf seiner Homepage im Themenbereich Land- und Forstwirtschaft, Fachbereich Jagd und Fischerei, ein detailliertes Informationsangebot bereitgestellt. Dies beinhaltet unter anderem auch eine planliche Ausweisung der besonders schützenswerten Gewässerstrecken (Kontingent B) an denen Entnahmen erfolgen können. Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/fischotterkontingent.htm

   
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