Geschäftsstelle
OÖ Landesjagdverband
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Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig
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Bezirksjägertag Wels in Sipbachzell
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Bezirksjägertag in Schärding zeigt Verantwortung und Wert von Wildbret
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Bezirksjägertag in Ried: Jäger werben für Rücksicht im Wald
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Bezirksjägertag Braunau: 800 Jäger diskutieren Jagdgesetz, Nachwuchs und KI
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Anton Larcher ist neuer Präsident
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Oö. Biber-Verordnung
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EINNAHMEN / AUSGABEN 2024
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Mitgliedsbeitrag wird angepasst
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Geflügelpest (Vogelgrippe)
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What the Jagd?! Folge 1: Warum Jagd kein Hobby ist
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So komplex ist die Abschussplanung in OÖ
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Wild auf Wild – Spezialitäten vom Feldhasen und Fasan
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Herbert Sieghartsleitner wieder zum Oö. Landesjägermeister gewählt
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JAGD ÖSTERREICH: Franz Mayr-Melnhof-Saurau ist neuer Präsident
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Das neue Oberösterreichische Jagdrecht!
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Oö. Hundehaltegesetz 2024
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Vom Konzept bis zum Weidmannsheil
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Jagdgesetz 2024 und Verordnungen
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News zur Kitzrettung mit Drohne: Ausnahmeregelung erzielt
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Drohnen- Copterversicherung
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WhatsApp Kanal des OÖ Landesjagdverbandes
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OÖ. FISCHOTTER-VERORDNUNG
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Informationen zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten
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KLARTEXT zum Jagd-Volksbegehren
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Afrikanische Schweinepest. Risiko: Hoch!
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WIR Jägerinnen und Jäger gestalten für Morgen!
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Bleiverbot in Feuchtgebieten in Kraft
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JAGD ÖSTERREICH: Herbert Sieghartsleitner ist neuer Präsident von Jagd Österreich
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ASP Monitoring - Trichinenuntersuchung
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Afrikanische Schweinepest – Meldeprämie für Jäger
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Fischotter Verordnung
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Kooperation OÖ JagdAPP und Jagdgefährte
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Katzen - Eine Gefahr für die Artenvielfalt?
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Erwerb von Bleichmittel Wasserstoffperoxid
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Die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – Was können wir tun?
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Klimafitte Wälder und nachhaltige Jagdwirtschaft – Zielkonflikte vermeiden
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Sicherheit im Jagdbetrieb
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Schwarzwild: Fallwild ist meldepflichtig
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Die OÖ JagdAPP
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig

Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!
Während Pflanzenschutzmittel im Forst (z. B. Insektizide) ab diesem Jahr in maschinenlesbarer Form aufgezeichnet werden müssen, gibt es für die Verbissschutzmittel eine wesentliche Ausnahme:
- Wildverbissschutzmittel (z. B. TRICO, WAM, CERVACOL, etc.) fallen in den Kompetenzbereich der Länder.
- Das Land OÖ hat bestätigt, dass diese Mittel (ohne Einstufung in eine Gefahrenklasse) weiterhin ohne Sachkunde angewendet werden dürfen.
- Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!
Weidmannsheil,
euer OÖ Landesjagdverband






