Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig

Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen für Wildverbissschutzmittel nicht nötig, OÖ LJV

Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!

Während Pflanzenschutzmittel im Forst (z. B. Insektizide) ab diesem Jahr in maschinenlesbarer Form aufgezeichnet werden müssen, gibt es für die Verbissschutzmittel eine wesentliche Ausnahme:

  • Wildverbissschutzmittel (z. B. TRICO, WAM, CERVACOL, etc.) fallen in den Kompetenzbereich der Länder.
  • Das Land OÖ hat bestätigt, dass diese Mittel (ohne Einstufung in eine Gefahrenklasse) weiterhin ohne Sachkunde angewendet werden dürfen.
  • Es besteht für diese Mittel keine Aufzeichnungspflicht!

 

Weidmannsheil,
euer OÖ Landesjagdverband

   
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