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Neue OÖ. Fischotter-Verordnung

Oö. Landesjagdverband – Bezirksgruppen Urfahr und Rohrbach
„Neue OÖ. Fischotter-Verordnung soll Konfliktpotenzial an heimischen Gewässern minimieren“
Foto (privat, honorarfrei) v.l.n.r.: GF Klaus Berg (Landesfischereiverband), Gottfried Diwold (Land OÖ), BJM Martin Eisschiel (Rohrbach), Romana Pühringer (BH Rohrbach), BJM Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung), Harald Moosbauer (Landesjagdverband), Benjamin Öllinger (Jagdbehörde Land OÖ), Johann Plakolm (JL Walding)
Mit rund 650 Tieren ist der Fischotterbestand entlang der heimischen Flüsse und Gewässer in den letzten Jahren stark angestiegen. Laut Schätzungen fressen diese Raubtiere landesweit jährlich über 150 Tonnen Fische aus unseren heimischen Gewässern und gefährden damit das natürliche Gleichgewicht in zahlreichen Flüssen und Seen. Auch viele Teichbesitzer klagen oft über massive Schäden.
Ziel ist es, eine verträgliche Bestandsdichte entlang dieser Gewässer wieder herzustellen, Mit der neuen Fischotter-Verordnung, die Ende Juni in Kraft getreten ist, ermöglicht die OÖ. Landesregierung mit der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger neben Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen bis Ende November 2028 im Rahmen definierter Kontingente und unter strengen Auflagen vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand. Die Grundlage dafür lieferten umfangreiche Studien und ein landesinterner Arbeitskreis mit Vertretern der Behörde, Jagd, Fischerei und Naturschutz. Der Vollzug mit jährlichem Monitoring wird laufend wissenschaftlich begleitet.
Zur Umsetzung braucht es die Mithilfe der heimischen Jägerschaft, die eigens dafür verpflichtend geschult wird. Beim Wirt z´Walding wurde für interessierte Jägerinnen und Jäger aus den Bezirken Urfahr-Umgebung, Rohrbach und Eferding die erste von landesweit fünf Schulungen angeboten. Dabei informierten die Vertreter des Landes, der Jagd und Fischerei sowie Naturschutz über die Inhalte der neuen Verordnung.
„Die Fischotterbestände sind zuletzt stark angewachsen. Die neue Fischotter-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zu einem landesweit ausgewogenen Wildtiermanagement, um die zunehmenden Nutzungskonflikte an Hotspots und vielen Gewässerstrecken zu minimieren.“, unterstreichen die beiden Bezirksjägermeister Josef Rathgeb und Martin Eisschiel die Zielsetzung der neuen Rechtsnorm.






