Die Afrikanische Schweinepest rückt bedrohlich näher

Wildschwein_OÖ LJV

Wichtiger Hinweis für alle Jägerinnen und Jäger

Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jahr 2014 breitet sich diese gefährliche Tierseuche weiter aus und hat mittlerweile Tschechien erreicht.

Bitte beherzigen Sie als Jäger, die zur Schwarzwildjagd ins Ausland fahren, folgende Sicherheits-Maßnahmen:

Kleidung sofort nach Ankunft zu Hause in der Waschmaschine waschen, Jagdschuhe und Stiefel(-profile) entsprechend reinigen. Auch die Autoreifen sind zu bedenken, sollte man mit dem eigenen Auto unterwegs sein. Am besten wäre es natürlich erst gar nicht in potentielle ASP Gebiete zur fahren.

 

Aktuelle Lage

Im Jänner 2014 wurde die ASP erstmals bei Wildschweinen im EU Mitgliedsstaat Litauen in unmittelbarer Nähe zu Weißrussland festgestellt. Mitte Februar 2014 erfolgten dann erste Nachweise bei Wildschweinen in Polen. Wie die Auswertungen der europäischen Kommission für das Jahr 2015 und 2016 zeigen, bleibt das ASP Seuchengeschehen weiterhin bestehen, wobei beim Schwarzwild eine erhebliche Zunahme von 40% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist (Tab. 1).

 

Tab. 1: Anzahl der ASP Ausbrüche im Jahr 2015-2016 in der EU (Quelle: ADNS, EC).

EU-Mitgliedsstaat (ohne Italien/Sardinien) Ausbrüche beim Hausschwein 2015 Ausbrüche beim Hausschwein 2016 Ausbrüche beim Wildschwein 2015 Ausbrüche beim Wildschwein 2016
Estland 18 6 723 1052
Lettland 10 3 753 865
Litauen 13 19 111 303
Polen 1 20 53 80
Summe 42 48 1640

2300

 

Afrikanische Schweinepest im Baltikum
Abb. 1: Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (FLI, 2017), der nächstgelegene Ausbruchsher in der Tschechischen Republik ist nur mehr 80 km von der österreischen Staatsgrenze entfernt.
Karte: Gesamtübersicht 2017 - ASF im Baltikum, in Polen, der Ts
Ausbreitung 2017 (Stand: 2.1.2018)

 

Am 28.12.2016 wurde erstmals ASP bei Wildschweinen in der Südukraine (Bezirk Vynohradiv, Oblast Transkarpatien) im unmittelbaren Grenzgebiet zu Rumänien (Entfernung 6 km)  und Ungarn (Entfernung 20 km) nachgewiesen. Somit war Ende 2016 der nächstgelegene ASP Ausbruchsherd lediglich 450 km Luftlinie von der Österreichischen Staatsgrenze entfernt.

Am 27.6.2017 kam dann die Meldung vom erstmaligen Nachweis von ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik in der Region Zlin (Abb. 1). Diese Meldung war insbesondere überraschend, da die nächstgelegenen bekannten ASP Seuchengebiete in der Ukraine bzw. Polen ca. 450km bzw. 500km entfernt sind.

Da die Fundorte der seit Juni 2017 tot aufgefundenen und auf ASP positiv getesteten Wildschweine nur etwa 80 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt sind, besteht ein sehr hohes Risiko, dass sich diese Seuche weiter Richtung Österreich ausbreitet.

Die Seuche

Erstmalig wurde das Krankheitsbild in Kenia 1921 als „East African Swine Fever“  bei importierten Hausschweinen beschrieben und zunächst als Variante der Klassischen Schweinpest betrachtet. Die natürlichen Wirte für den Erreger sind Warzenschwein, Buschschwein und Pinselohrschwein, bei denen die Infektion meist  unauffällig verläuft. Im Gegensatz zu den afrikanischen Wildschweinen verlaufen Infektionen beim europäischen Wildschwein Sus scrofa meist tödlich. Für den Menschen besteht keine Gefahr, andere Haus- und Wildtiere können sich nicht mit dem Virus anstecken.

Beim ASP-Virus (ASPV) handelt es sich um einen äußerst widerstandsfähiges Virus, das sowohl gegenüber thermischen als auch chemischen Einflüssen erhebliche Widerstandsfähigkeit aufweist (Tab. 2).

 

Tab. 2: Überlebenszeit des ASPV in verschiedenen Materialien (BLOME et.al., 2011; EFSA 2009, 2010).

Material Konditionen Überlebenszeit des Virus
Blut Blutkuchen-verwesend 15 Wochen
Blut 4 °C 18 Monate
Skelettmuskel

4 °C

gefroren

105 Tage

33 Monate

Knochenmark -4 °C 6 Monate
Innereien 4 °C 105 Tage
Schinken (gesalzen, getrocknet) 4 °C 140 Tage
Parma Schinken   399 Tage
Schweinekot Außentemperaturen 60-100 Tage

 

Klinik

Neben dem plötzlichen Verenden sind bei erkrankten Haus- und Wildschweinen hohes Fieber (bis 42 °C), Augen- und Nasenausfluss, Bewegungsstörungen, Verwerfen, Durchfall sowie punktförmige bis flächige Blutungen zu beobachten. Von der  Klassischer Schweinepest bzw. einer Reihe anderer Erkrankungen mit blutigen Verlaufsformen nicht eindeutig unterscheidbar.

Das aktuell in Europa auftretende ASP Virus (ASPV)

Aus Untersuchungen der seit 2007 im Kaukasus, der Russischen Föderation bzw. im Baltikum und Polen nachgewiesenen ASP Isolate geht hervor, dass es sich um einen Stamm vom Genotyp 2 handelt, der hauptsächlich in Ostafrika (Mosambik, Zambia, Madagaskar)  vorkommt. Beobachtungen im Feld und Infektionsversuche zeigten, dass es sich um ein Virus mit sehr hoher Letalität bei Haus- und Wildschweinen handelt, lediglich 10% der infizierten Tiere überleben die Krankheit.

 

Pathologisch anatomische Veränderungen bei Afrikanischer Schweinepest

  • Punktförmige Blutungen in Harnblase, Gallenblase und  Niere
  • Hämatomartige Blutergüsse
  • Blutige Marmorierung von Lymphknoten
  • Milzschwellung
  • Milzrandinfarkte
  • Lungenödem
  • Hydrothorax und -perikard
Afrikanische Schweinepest Abb 2
Abb. 2: Akute Erkrankung mit hochgradigem Fieber, Niedergeschlagenheit und bereits verendeten Schweinen.
Afrikanische Schweinepest Abb 3
Abb. 3: Chronische ASP mit Kümmern, Apathie und Fieber
Afrikanische Schweinepest Abb 4
Abb. 4: Punktförmige Blutungen im Bereich des Thorax und der Vorderextremitäten
Afrikanische Schweinepest Abb 5
Abb. 5: Vergrößerte Milz mit Randinfarkten sowie Nierenblutungen

 

Infektionswege

Alle ASP Erstausbrüche der Vergangenheit außerhalb des Afrikanischen Kontinents sind auf den Eintrag und die Verfütterung ASPV kontaminierter Küchenabfälle zurückzuführen und nahmen ihren Ursprung meist in der Nähe von Flug- oder Schiffshäfen. Ähnliches gilt auch für die Einschleppung der ASP nach Georgien, wo Schiffsabfälle am Schwarzmeerhafen Poti als Ursprungsherd verantwortlich gemacht werden. Von Georgien ausgehend wurden Folgeausbrüche bereits nach relativ kurzer Zeit in Armenien (August 2007), Tschetschenien-Russische Föderation (Dezember 2007) und Aserbaidschan (Jänner 2008) gemeldet. Aufgrund des mittlerweile auf weite Teile der Russischen Föderation, der Kaukasusstaaten, das Baltikum, Polen, die Ukraine und nunmehr Tschechien ausgedehnten Seuchengeschehens hat sich dieser ASP Ausbruch  zu einer ernsthaften wirtschaftlichen Bedrohung für die europäischen Schweinebestände entwickelt. Bedingt durch die hohe Widerstandsfähigkeit des Virus in Fleisch- und Fleischprodukten (geräucherter Speck, Schweineschmalz) kommt der Verschleppung über Nahrungsmittel insbesondere über große Entfernungen besondere Bedeutung zu. Nach Aussage der Tschechischen Veterinärbehörde ist der aktuelle ASP Eintrag in die Region Zlin wahrscheinlich nicht über Wildschweine erfolgt, vielmehr wird ein Zusammenhang von Reisetätigkeiten  und mit ASP kontaminierten Lebensmittelabfällen vermutet.

 

Die Bedeutung des Wildschweines

Im gesamten Seuchengeschehen kommt den Wildschweinen eine wichtige Rolle zu. Aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit des Virus können Kadaver über Monate hinweg infektiös bleiben und sind somit maßgeblich für die Persistenz dieser Seuche in der Schwarzwildpopulation verantwortlich. Bisherige Erfahrungen in Polen bzw. im Baltikum haben gezeigt, dass Ausbrüche beim Hausschwein meist in Regionen auftreten, in denen das Schwarzwild mit ASP infiziert ist.

 

Diagnostik

Der wichtigste Hinweis für das Auftreten der ASP ist das vermehrte Auftreten von Wildschweinkadavern oder kranken Tieren. Erfahrungen haben gezeigt, dass an ASP verendete Kadaver nicht nur einzeln, sondern auch in größeren Gruppen aufgefunden werden. Nun ist insbesondere die Jägerschaft gefordert, jedwedes vermehrte Auftreten von verendeten Wildschweinen unverzüglich an die zuständige Veterinärbehörde (Amtstierärztin bzw. Amtstierarzt) zu melden. Falls bei erlegten Wildschweinen pathologische Veränderungen beobachtet werden, die den Verdacht auf ASP ergeben, ist ebenfalls die Veterinärbehörde zu informieren, um hier den Seuchenverdacht abklären zu können.

Für den Erregernachweis stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die auch bei fortgeschrittenem Verwesungszustand den raschen und zuverlässigen diagnostischen Nachweis von ASPV in Kadavern ermöglichen (Abb.7). Sämtliche Untersuchungen zur Afrikanischen Schweinepest in Österreich erfolgen am Nationalen Referenzlabor für ASP am Institut für Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Neben Tupferproben (Abb.8) bzw. Blutproben sind Tierkörper bzw. Lymphknoten, Nieren, Milz, Lungen von der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt einzusenden.

 

Afrikanische Schweinpest Abb 6
Abb. 6: Auch bei fortgeschrittenem Verwesungsgrad ist die Untersuchung möglich
Afrikanische Schweinepest Abb 7
Abb. 7: Probenahmesets werden von der AGES bereitgestellt

 

Vorbeugung und Bekämpfung

Anders als bei der Klassischen Schweinepest gibt es für die ASP keine Möglichkeit des Einsatzes von Impfstoffen. Vordringlichstes Ziel ist es daher, alle Maßnahmen zu ergreifen, einen Eintrag der ASP in freie Regionen bzw. Länder zu verhindern und mögliche Ausbruchsherde möglichst frühzeitig zu erkennen. Aufgrund des ASP-Ausbruches bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik wurde seitens des Bundesministeriums per Verordnung in Niederösterreich ein gefährdetes Gebiet festgelegt. Dieses umfasst alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete der Verwaltungsbezirke Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf sowie alle Wiener Bezirke. In diesen Gebieten sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden. Es sind von einem amtlichen Tierarzt Proben zu entnehmen und die seuchensichere Entsorgung der Tierkörper und des sonstigen Tiermaterials zu veranlassen. In den genannten Gebieten ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird.  Jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen muss vermieden werden und sonstige bei der Jagd angefallene Tiermaterialien müssen einer möglichst seuchensicheren Entsorgung zugeführt werden. Da eine Bekämpfung im Wildschweinebestand sehr schwer möglich ist, muss einer Einschleppung in Hausschweinebestände durch die Anwendung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen bestmöglich entgegengewirkt werden. Es ist daher besonders wichtig alles zu tun, um zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus, welches an Kleidung, Schuhen, Autoreifen usw. haften kann, in einen Betrieb eingeschleppt wird.  Dies bedeutet vor allem:

  • Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Konsequenzen eines Ausbruches beim Hausschwein

Bei Auftreten von ASP in einem Hausschweinebetrieb müssen alle Tiere getötet werden. Bei Auftreten von ASP „nur“ im Wildtierbestand sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten.

Es werden entsprechende Restriktionszonen eingerichtet, die sich auf das Vorkommen von ASP im Wild- und/oder Hausschweinebestand beziehen.

Die zu setzenden Restriktionen und die Ausmaße der Regionen sind im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der Kommission  festgelegt und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen aber auch Produkten (Fleisch und verarbeitete Produkte).

Aufgrund von Handelrestriktionen führt die Seuche zu großen wirtschaftlichen Verlusten, welche die gesamte heimische Schweinewirtschaft betreffen können.

 

Text und Fotos: HR Dr. med.vet. Michael Dünser, AGES

Anschrift des Verfassers

HR Dr. Michael Dünser

AGES Institut für Veterinärmedizinische Untersuchungen

Wieningerstraße 8, 4020 Linz

E-Mail: michael.duenser@ages.at

   
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