Geschäftsstelle
OÖ Landesjagdverband
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Ableben von Ehrenlandesjägermeister Hans Reisetbauer
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Mit tiefer Betroffenheit und Trauer
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Weidgerecht Sporteln
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Jungjägerempfang 2024
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Etiketten und Produkte zur Wildbretvermarktung
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10. Jahresbilanz des Österr. Forst- und Jagd-Dialoges
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Lodenjacke des OÖ Landesjagdverbandes
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Gamswildsymposium 2024
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Weidmannsheil – Oberösterreich hat das modernste Jagdgesetz Österreichs
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Kundenzone – die neue Förderplattform des OÖ Landesjagdverbandes
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Jagd Österreich
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Tränken fürs Wild
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Neues Jagdgesetz 2024
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OÖ Landesjägertag 2023 in Bad Ischl
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Neue Geschäftszeiten
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Kennen Sie schon unsere Nichtjäger-Homepage "Fragen zur Jagd"?
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Das war der Jungjäger-Empfang 2022
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Projekt Wildschutz
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Mag. Franz Salcher - Unser neuer Landesjägerpfarrer
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Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister
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Neue Rehwild Abschuss- und Rehbock Bewertungsrichtlinien
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Neue Förderung für Drohnenbesitzer
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Neue Richtlinie für die Fütterung von Rotwild wurde erarbeitet
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Kaiseradler Alois
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Virtueller Landesjägertag
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Eine neue Zusammenarbeit für die Zukunft der Jagd
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Abschussplanerfüllung im Herbst
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Häckseln von Bracheflächen – worauf ist zu achten
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Jungwildrettung mit Scheuchen, Sirenen und Mähschema
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Informationsinitiative "Respektiere deine Grenzen"
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Der Wald. Ein Freizeitpark?
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Managementplan für den Umgang mit Kalamitätsflächen vorgestellt
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Was Hirsch und Reh im Winter brauchen
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Registrierung von noch nicht im ZWR registrierten Flinten
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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
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Social Media Leitfaden
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Klimawandel fordert Umdenken und starke Kooperationen
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Jagdlicher Frühschoppen
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Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten
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Jagd ist Menschenrecht - Interview auf LT1
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LJM Herbert Sieghartsleitner zu Gast in der "Linzer Torte"
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OÖ. Jagdkarte mit Ausstellungsdatum VOR 1988
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Der Abschussplan zeichnet den Weg vor.
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Verwendung des Schalldämpfers zur Jagd
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Preisverleihung für Artenschutz und Lebensraum
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Die Feldhasen erwarten Nachwuchs - helfen Sie mit sie zu schützen!
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Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen
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Moderne Freizeitgestaltung
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Erneuerungen im Waffengesetz
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Wie die Schneeflocken zur Gefahr werden
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Herbert Sieghartsleitner ist neuer oö. Landesjägermeister
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Forstliche und jagdliche Situation in den Schadgebieten
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Änderung im Waffengesetz
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Vorstellung der neuen Dachmarke "Jagd Österreich"
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Neue Bescheinigungen für Wildkörper und Eingeweide
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Registrierkassenpflicht
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Verfassungsgerichtshof erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage
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Die Wildrettersirene "Hubertus"
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Registrierung von noch nicht im ZWR registrierten Flinten

Mit 14. Dezember 2019 ist der zweite Teil der Waffengesetznovelle 2018, BGBl. I 97/2018, in Kraft getreten.
Damit fallen u.a. Schusswaffen der Kategorie D nunmehr in die Kategorie C. Umfasst sind somit Einzellader mit glattem Lauf (Flinten), soweit diese nicht unter die Kategorie A oder B fallen.
Personen, die zum Stichtag 14. Dezember 2019 eine Flinte besitzen, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren, das heißt bis zum 13. Dezember 2021, gemäß § 33 WaffG bei einem Waffenhändler registrieren zu lassen (§ 58 Abs. 15 WaffG).
Eine Registrierungspflicht besteht nicht, wenn die Schusswaffe bereits im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert ist.








