Neue Förderung für Drohnenbesitzer

Neue Förderung für Drohnenbesitzer, OÖ LJV

In den letzten Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen, besser Coptern, da die Drohne ein militärischer Begriff ist, in Kombination mit Wärmebildtechnik zur Kitzsuche etabliert.

Diese Methode bietet den Jagdausübungsberechtigten und Landwirten die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv ihrer tierschutzrechtlichen Verantwortung gegenüber allem Wild nachzukommen und eine Vergiftung der Nutztiere, verursacht durch Kadaver in der Silage (Botulismus), zu vermeiden.

Der OÖ Landesjagdverband bietet daher seit 1.1.2022 eine neue Förderung und übernimmt die Kosten für die Drohnen-Haftpflichtversicherung. (Höchstgrenze € 80,00)

Der Antrag muss im laufenden Jahr der Versicherung (gültig ab 2022) mit der Prämienvorschreibung sowie dem bezahlten Einzahlungsbeleg beim OÖ. Landesjagdverband über die Kundenzone  eingereicht werden.

Einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Kitzrettung mittels Drohne finden Sie auf unserem JagdTV-Kanal:

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Hier noch einige wichige rechtliche Aspekte der EU-Drohnenverordnung bzw zur Registrierung sowie zum Drohnenführerschein

Seit 1.1.2021 gibt es eine neue EU-Drohnenverordnung. Ähnlich dem Kfz-Haftpflichtgesetz müssen sowohl Drohnen registriert sein und die Piloten einen Drohnenführerschein besitzen.

Geräte und Verwendungsart unterliegen einer Klassifizierung. Unter www.austrocontrol.at finden Sie alle Regelungen und unter www.dronespace.at können Sie das Fluggerät registrieren lassen und den Drohnenführerschein Online machen.

Wir Jäger verwenden die Drohnen zur Kitzrettung, ausgestattet mit einer Wärmebildkamera und fliegen daher in der Kategorie OPEN. Dabei darf nur auf max. 120 m über Grund, nicht über Menschenansammlungen und es muss mit direktem Sichtkontakt zum Copter geflogen werden.

Die OPEN Kategorie unterteilt sich noch in drei Unterkategorien:

  • A1 (nah am Menschen),
  • A2 mind. 30 Meter Abstand zu Menschen und besiedelten Gebieten – eine zusätzliche Theorieprüfung mit 30 Multiple Choice Fragen ist notwendig und bei Austro Control abzulegen (Prozess derzeit noch unklar). Für Bestandsgeräte und Geräte, die noch keine werksseitige CE-Klassenkennzeichnung aufweisen, ist diese Grenze 50 m. Hier sind die Jäger einzustufen, wenn es um die Kitzrettung in geringst besiedelten Gebieten geht.
  • A3 mind. 150 Meter Abstand zu Menschen und besiedelten Gebieten – Helfer bei der Kitzrettung können von dieser Abstandregelung unberücksichtigt bleiben, nachdem sie zustimmen, beteiligte Personen zu sein. Zuseher müssen 150 Meter entfernt sein.

Ein einzelnes Bauernhaus mit Nebengebäude oder ein Einfamilienhaus stellt nach unserer Einschätzung und einem Telefonat mit Austro Control kein besiedeltes Gebiet dar und es kann der Abstand daher geringer sein. Wichtig ist, den Abstand zu unbeteiligten Menschen einzuhalten.

Führerschein

Für die Flugberechtigung ist ein Führerschein, der auf fünf Jahre ausgestellt wird, nichts kostet, im Onlineverfahren positiv zu absolvieren. Dafür gibt es eine Online-Einschulung unter www.dronespace.at und eine Prüfung mit anschließendem Ausdruck des Führerscheines. Dieser muss dann bei einer Kontrolle vorgewiesen werden – wie beim Kfz.

Mehr Infos zum Drohnenführschein gibt’s hier: https://www.dronespace.at/​

Registrierung/Haftpflichtversicherung

Die Gerätekombinationen (Copter, Wärmebildkamera und Akku) haben für die Kitzrettung üblicherweise ein Gesamtgewicht von knapp unter zwei Kilogramm und fallen somit in die Drohnen CE Klasse C2. Mit der verpflichteten Online-Registrierung erhält man als Drohnen Betreiber (UAS Operator) eine Drohnen Betreibernummer, welche man auf dem Copter anbringen muss. Diese Registrierung kostet je Copter € 31,50, – und ist drei Jahre gültig.

Zur Registrierung benötigt man als Drohnen-Betreiber die persönlichen Daten, die Daten des Copters sowie eine Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Diese Drohnenversicherung muss dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen und eine Pauschalversicherungssumme von mind. € 750.000, – aufweisen. Bei einer Kontrolle ist die gültige, aufrechte, bezahlte Versicherung vorzulegen.

Wie kommt man zu einer ausreichenden Drohnen-Haftpflicht-Versicherung?

Entweder über Anfrage beim eigenen Versicherer (Landwirtschaftl. Haftpflicht oder Privat- u. Sporthaftplicht im Rahmen der Haushaltsversicherung) oder über unseren Partner, der OÖ Versicherung AG – Hr. Wolfgang Bauer: Tel.-Nr: 05 7891 71339, w.bauer@ooev.at

Die Kosten dieser Drohnenversicherung belaufen sich jährlich auf € 65, – bei einer Vers.-Summe von 1,500.000, – (doppelt so hoch, wie vorgeschrieben). Bestehende Drohnenversicherungen können auf diesen Spezialtarif geändert werden.

Eine Kasko- od. Maschinenbruchversicherung ist nicht vorgeschrieben, könnte aber bei Interesse angefragt werden.

Mögliche Fragen und Antworten zu Coptern bei der Kitzrettung:

Wir haben zu dritt einen Copter gekauft, um Kosten zu teilen. Wir verwenden diesen auch in unseren drei Revieren. Wer ist der UAS Betreiber?

Die Registrierung muss auf eine Person, die Drohnen-Haftpflicht-Versicherung muss auch auf diese physische Person laufen. Mitbesitzer werden nicht angegeben.

Was muss ich als UAS Betreiber tun, wenn ich meinen Copter von einem Bekannten fliegen lasse?

Ich muss mich vergewissern, dass dieser überhaupt einen Copter-Führerschein besitzt (so wie beim Kfz).

Was muss ich als Pilot machen, bevor ich mit einem fremden Copter fliege?

Ich muss die Betreibernummer am Gerät finden, damit ich sicher sein kann, dass es eine Registrierung und Haftpflichtversicherung (die hoffentlich auch eingezahlt ist) gibt.

Auch jetzt fragt die nichtjagende Bevölkerung schon: Ihr rettet die Kitze ja nur, um sie im Herbst wieder zu erschießen, was hat das für einen Sinn?

Um einerseits den Wildbestand zu regulieren, andererseits aber auch aus jagdwirtschaftlichen und tierethischen Gründen. So können Maschinen keine Auswahl treffen. Wir Jäger versuchen jedoch alles, um ein Gleichgewicht zwischen Wildstand und Biotopverträglichkeit zu erreichen. Aus der Natur ist eine von Menschen geformte Kulturlandschaft geworden, wo der Mensch und nicht das Tier die wesentlich bestimmende Kraft wurde.

   
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