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Produkt-Rückruf von Mauser M18 & Sauer 100 im Kaliber 6,5×55 SE
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#SIGNFORHUNT – Deine Unterschrift zählt!
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Forst & Jagd-Dialog präsentiert 9. Jahresbilanz
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Das war der Jungjäger-Empfang 2022
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Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister
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Forst & Jagd-Dialog präsentiert 8. Jahresbilanz in Ried
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Kaiseradler Alois
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Virtueller Landesjägertag
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Wasserstoffperoxid
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Informationsinitiative "Respektiere deine Grenzen"
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Afrikanische Schweinepest in Europa weiter auf dem Vormarsch
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Managementplan für den Umgang mit Kalamitätsflächen vorgestellt
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Registrierung von noch nicht im ZWR registrierten Flinten
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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
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Klimawandel fordert Umdenken und starke Kooperationen
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Jagdlicher Frühschoppen
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Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten
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Jagd ist Menschenrecht - Interview auf LT1
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LJM Herbert Sieghartsleitner zu Gast in der "Linzer Torte"
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Der Abschussplan zeichnet den Weg vor.
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Verwendung des Schalldämpfers zur Jagd
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Preisverleihung für Artenschutz und Lebensraum
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Die Feldhasen erwarten Nachwuchs - helfen Sie mit sie zu schützen!
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Wildschutzprojekt Oberösterreich 2011 bis 2019
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Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen
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Moderne Freizeitgestaltung
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Erneuerungen im Waffengesetz
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Wie die Schneeflocken zur Gefahr werden
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Herbert Sieghartsleitner ist neuer oö. Landesjägermeister
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Forstliche und jagdliche Situation in den Schadgebieten
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Stellungnahme auf die Sendung Klartext von Jagd & Natur TV
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"Vogelgrippe" - Geflügelpest
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Novelle österreichisches Waffengesetz
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Das war die Herbstmesse 2018 in Wels
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Änderung im Waffengesetz
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Vorstellung der neuen Dachmarke "Jagd Österreich"
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Afrikanische Schweinepest: Ihr Verhalten schützt!
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Umstellung auf SEPA - Neue Formulare
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Neuer Generalsekretär bei „Jagd Österreich“
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Landtagswahlen in OÖ
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Auf dem Weg zur Dachmarke "Jagd Österreich"
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Registrierkassenpflicht
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Verfassungsgerichtshof erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage
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Pressegespräch des OÖ LJV fand bei Medien Anklang
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Stellungnahme LUKA
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EU-Waffenrecht
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Achtung: Afrikanische Schweinepest!
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Praxistipps aus innovativen oö. Revieren
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Vögel und Landwirtschaft
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Rebhuhn, Kiebitz und Co - Eine Pressefahrt des OÖ. LJV in den Bezirk Braunau.
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Niederwild unter Druck - Ursachen, Entwicklungen, Maßnahmen
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Jagd Österreich: Positionspapier zum Wolf
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Die Rückkehr des Wolfes
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Afrikanische Schweinepest in Mähren/Tschechien aufgetreten
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Krisenmanagement - Die Notfallkarte
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Die Wildrettersirene "Hubertus"
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Im Rhythmus der Jahreszeiten
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Jagd-Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
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Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister

Gemäß § 62 Abs. 21 Waffengesetz sind die Abs. 12 bis 20 des § 58 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2018 mit 14. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21, das ist der 14. Dezember 2019 eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen (z.B. eine Flinte), für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, das ist bis zum 14. Dezember 2021 gemäß § 33 bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nicht militärischen Schusswaffen berechtigt ist (Waffenhändler), registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung vorgenommen wurde.
Wird bis 14. Dezember 2021 keine Registrierung vorgenommen, wird der Besitz dieser Schusswaffe (Flinte) illegal und ist strafbar.
Die Meldepflicht bis 14. Dezember 2021 gilt auch für folgende Schusswaffen bzw. Teile von Schusswaffen, die bisher rechtmäßig besessen und bei der zuständigen Behörde noch nicht gemeldet wurden:
- zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen,
- verbotene Waffen,
- eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebauten vollautomatische Schusswaffe,
- deaktivierte Schusswaffen,
- wesentliche Bestandteile von Schusswaffen,
- im Besitz befindliche Rahmen und Gehäuse von Schusswaffen.
Die Meldung hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt z.B. bei verbotenen Waffen auch als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden waffenrechtlichen Berechtigung (Waffenpass oder Waffenbesitzkarte).