Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten

Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten, OÖ LJV

Diese Änderung im OÖ Jagdgesetz tritt mit 11. März 2020 in Kraft.

Die Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten ist eine wichtige Maßnahme zur aktiven Seuchenvorbeuge, war aber bislang im OÖ. Jagdgesetz verboten. Aufgrund der zunehmend schwierigen Regulierung des Schwarzwildes und der drohenden Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat das Land Oberösterreich das Jagdgesetz entsprechend geändert. Der OÖ. Landtag erlaubt nunmehr die „Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtung für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler…bei der Bejagung von Schwarzwild bis 31. Dezember 2023…

“Die Anwendung von Nachtzielgeräten bleibt auf das Schwarzwild beschränkt und wird nach Ablauf der vier Jahre evaluiert. Der wesentlichste Beitrag zur Seuchenprävention ist die Absenkung der  Schwarzwildbestände, bevor uns die Afrikanische Schweinepest erreicht. Denn gerade milde Winter wie heuer sorgen zudem für starkes Wachstum der Wildschwein-Bestände. Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner: „Die OÖ Jägerschaft wird sich mit großem Einsatz darum bemühen. Eine mögliche Unterstützung dabei ist der Einsatz von Nachtzieltechnik. Diese Technik ist aber ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild erlaubt und das ist auch sinnvoll und gut so. Sie kann in der Jagd Fluch und Segen sein, daher ist uns eine sehr restriktive Gesetzeslage und eine gute Ausbildung bei den Geräten wichtig.“

Da Tiere, vor allem Schwarzwild, schnell lernen, kann falscher Einsatz mitunter auch mehr Schaden bedeuten! Die Verwendung von Nachtzielgeräten erfordert die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen oder bei genossenschaftlichen Jagdgebieten des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin. Hier finden Sie eine Vorlage, wie diese Zustimmung aussehen könnte: Zustimmung Jagdleiter

Darüber hinaus steht sie nur Personen frei, die in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen Jagdkarte waren oder einen vom OÖ. Landesjagdverband abgehaltenen Ausbildungskurs besucht haben.

Dieser Ausbildungskurs wird im JBIZ Schloss Hohenbrunn, 4490 St. Florian angeboten:

Donnerstag, 5. November 2020
um 17:00 Uhr (Dauer ca. 1 Stunde)
Teilnahmegebühr € 15,-

Anmeldung per Mail an office@ooeljv.at oder telefonisch unter 07224 20083

„Im Bemühen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest konnten wir in den letzten Jahren stets auf unsere Jägerschaft zählen. Rückmeldungen von aktiven Jägerinnen und Jägern und auch erste Erfahrungen aus Niederösterreich machten aber klar, dass es eine Ausweitung  der Bejagungsmöglichkeiten braucht. Mit der streng auf Schwarzwild beschränkten Nutzung von Nachtzielgeräten ist nun eine effiziente Bejagung möglich. Ich wünsche der Jägerschaft eine erfolgreiche Jagdsaison und zähle auch weiter auf ihre volle Unterstützung im Bemühen gegen einen drohenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, so Landesrat Hiegelsberger.

Landesgesetzblatt für Oberösterrich, ausgegeben am 10. März 2020:   LGBLA_OB_20200310_18 

Weitere Infos zum Jagdgetz und diverse Richtlinien finden Sie hier:

Gesetz & Richtlinien

 

   
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