Stellungnahme LUKA

Stellungnahme LUKA, OÖ LJV

Geschossene(r) Luchs(e) in der Region Nördliche Kalkalpen

Der Arbeitskreis LUKA besteht aus Vertretern des OÖ Landesjagdverbandes, des Nationalparks Kalkalpen, von Naturschutzbund, des WWF Österreich, der Abteilung Naturschutz des Landes OÖ, des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich, der KOST (Koordinierungsstelle für Großbeutegreifer), von FIWI (Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Veterinärmedizinische Universität Wien), den Österreichischen Bundesforsten und der Landwirtschaftskammer für OÖ.

 

Seit 2008 setzt sich der Arbeitskreis „LUKA“ (Luchs Kalkalpen) für den Aufbau eines lebensfähigen Luchsbestandes im Bereich der Nördlichen Kalkalpen ein. Die Mitglieder der ARGE LUKA möchten dem Luchs, einer nach der FFH-Richtlinie streng geschützten Tierarten, in der Region Kalkalpen Zukunft geben.

 

Aus diesem Grund und nach einer intensiven Phasen des Monitorings wurde von allen LUKA-Mitgliedern vor fünf Jahren gemeinsam eine Bestandsstützung beschlossen: In Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe KORA wurde ab 2011 insgesamt drei Luchse (2 Weibchen und 1 Männchen) aus der Schweiz in die Kalkalpen umgesiedelt. Seitdem wurden mehrere Jungtiere geboren. Einzelne Jungtiere wanderten bereits aus der Nationalpark-Region aus und wurden u.a. im Nationalpark Gesäuse und im Wildnisgebiet Dürrenstein von Fotofallen erfasst. Übergriffe auf Nutztiere wurden bislang nicht bekannt.

 

Leider verschwanden seit dem Jahr 2012 die Männchen Klaus (der alte und bekannte Luchs), Juro und Jago spurlos. Da Luchsmännchen zur Paarungszeit die Reviere der Weibchen niemals freiwillig aufgeben würden, keimte schnell der Verdacht, dass illegale Abschüsse zum Verschwinden der streng geschützten Luchse geführt haben. Dies wurde im Vorjahr durch den Fund des Kadavers von B7, einem 2012 im Nationalpark geborenen männlichen Jungluchs, in einer Kühltruhe eines Präparators traurige Gewissheit.

 

Dank der Ermittlungen der Kriminalpolizei konnte die Staatsanwaltschaft Steyr Anklage gegen eine 64-jährige Jägerin erheben. Sie wurde in erster Instanz vom Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Bestandsstützungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen zu drei Monaten auf Bewährung, einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro und 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Vor Gericht rechtfertigte sich die Jägerin, es sei ein Irrtum gewesen. Sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt.

 

Im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Linz wurde die Angeklagte vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen und nur gemäß § 181 STGB wegen des Umweltdelikts der „vorsätzlichen Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes“ verurteilt. Der Berufungssenat reduzierte die Geldstrafe von 2.880 auf 1.920 Euro und hob die vom Erstgericht verhängte bedingte Haftstrafe auf. Der Schadenersatzanspruch des Nationalparks wurde vom Oberlandesgericht wegen einer möglichen erheblichen Verzögerung des Verfahrens auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Das Urteil ist aus Sicht der ARGE LUKA zu milde ausgefallen.

 

Allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr in dem Fall noch weiter gegen den Ehemann der Verurteilten sowie gegen unbekannte Täter.

Sowohl gegen die Jägerin als auch gegen ihren Gatten läuft nun auch ein Verfahren zu einem unbefristeten Entzug der Jagdkarte durch das Magistrat Linz. Auch der Abschussvertrag mit dem Baufond der katholischen Kirche Österreich, dem das Jagdrevier in Kleinreifling gehört, wird mit der verurteilten Frau ab 31.März 2017 gelöst.

WWF, Naturschutzbund und Nationalpark Kalkalpen haben € 10.000.- Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung eines weiteren Täters führen. Hinweise richten Sie bitte an: DI Christian Fuxjäger vom Nationalpark Kalkalpen, Tel. 07584/3951-140 oder Chefinspektor Othmar Coser von der Landespolizeidirektion Oberösterreich, Tel. 05 913 340-3400; E-Mail: othmar.coser@polizei.gv.at

 

Derzeit gibt es keinen Luchskuder in der Nationalpark-Region mehr und daher ist im Jahr 2015 auch der Nachwuchs ausgeblieben. Um das Bestandsstützungsprojekt durch die fehlenden Männchen nicht zu gefährden, soll noch vor der Ranzzeit Ende Februar/Anfang März ein neuer Luchskuder aus der Ostschweiz ausgewildert werden.

 

Die Mitglieder der ARGE LUKA sind sich allerdings bewusst, dass das Luchs-Projekt nur gemeinsam mit der Bevölkerung – und hier vor allem der Jägerschaft – zum Erfolg führen wird. Daher wurden und werden zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Akzeptanz des Luchses in der Region zu fördern.

   
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