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Afrikanische Schweinepest in Europa weiter auf dem Vormarsch
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Managementplan für den Umgang mit Kalamitätsflächen vorgestellt
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Registrierung von noch nicht im ZWR registrierten Flinten
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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
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Rehwildpreis 2019
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Klimawandel fordert Umdenken und starke Kooperationen
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Jagd ist Menschenrecht - Interview auf LT1
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LJM Herbert Sieghartsleitner zu Gast in der "Linzer Torte"
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Der Abschussplan zeichnet den Weg vor.
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Verwendung des Schalldämpfers zur Jagd
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Die Feldhasen erwarten Nachwuchs - helfen Sie mit sie zu schützen!
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Wildschutzprojekt Oberösterreich 2011 bis 2019
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Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen
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Der Rehwildpreis 2018 beträgt € 3,60/kg
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Erneuerungen im Waffengesetz
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Wie die Schneeflocken zur Gefahr werden
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Änderung im Waffengesetz
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Afrikanische Schweinepest: Ihr Verhalten schützt!
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Erneuerungen im Waffengesetz

Die Waffengesetznovelle - Die wichtigsten Punkte für Jägerinnen und Jäger, BGBI. / Nr. 97/2018
von Dr. Werner Schiffner, MBA, LJM ÖR Sepp Brandmayr und GF Mag. Christopher Böck
Eine Jägerin oder ein Jäger mit gültiger Jagdkarte UND Waffenbesitzkarte darf während der Ausübung der Jagd Waffen der Kategorie B, also „Halbautomaten“ (mit Magazinbeschränkung) und Faustfeuerwaffen, führen. Der Weg zu oder von der Jagd zählt grundsätzlich dazu, nicht aber wenn dieser Weg unverhältnismäßig weit ist. Dann muss die Waffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden. Achten Sie genau darauf, wann Sie die Waffe führen dürfen und wann sie transportiert werden muss. ACHTUNG: Auf keinen Fall darf die Waffe im KFZ zurückgelassen werden. Auch nicht im Jagdrevier!
Die Schusswaffen der Kategorien C und D wurden zusammengefasst. Das heißt, dass nun alle Waffen der ehemaligen Kategorie D, also Flinten, registriert werden müssen. Sie haben dazu bis zum 14.12.2021 Zeit.
Zum vollständigen Artikel geht es hier: