Projekt Wildschutz

Projekt Wildschutz, OÖ LJV

Wildschutzeinrichtungen dienen der Vermeidung von Verkehrsunfällen und dem Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie dem Schutz der freilebenden Tiere im Sinne des Tierschutzes.

Der Oö. Landesjagdverband stattet, gemeinsam mit dem Land Oberösterreich, der Oberösterreichischen Versicherung AG, der UNIQA Versicherungen AG, der Generali Versicherung AG, der Wiener Städtischen Versicherung AG und der Donau Versicherung AG mittlerweile schon 12 Jahre besonders wildunfallträchtige Stellen an Oö. Landes- und Bundesstraßen sukzessive mit Wildwarneinrichtung aus, um so viele Kilometer der gefährdeten Strecken verkehrssicherer einzurichten.

Errichtung

Vor Errichtung einer Wildschutzstrecke hat der zuständige Jagdausübungsberechtigte alle zur Verfügung stehenden jagdlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Wildunfällen zu treffen. Fütterungsstellen, Salzlecken oder Wildäcker dürfen kein vermehrtes Wechseln des Wildes über die Straßen hervorrufen.

Reichen die jagdlichen Maßnahmen nicht aus, können auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten Wildschutzeinrichtungen errichtet werden, wenn auf einer Strecke von einem Kilometer eines beliebig gewählten Straßenabschnittes innerhalb eines Jahres nachweislich mehr als zehn Unfälle mit Schalenwild aufgetreten sind.

Die E-Mail-Adressen, an die die Anträge auf Errichtung einer Wildschutzstrecke gesendet werden können, lauten:

office@ooeljv.at und wildschutz.baune@ooe.gv.at

Als Ihre Ansprechpartner sind zuständig:

Ludwig Kuntner (Tel: 0664 4122608, E-Mail: ludwig.kuntner@gmx.at), der die Agenden des Jägers sowie Kenners der Straßensituationen und somit die Beratung sowie Begutachtung vor Ort innehat.

Martin Weixlbaumer (Tel: 0664 6007212743, E-Mail: wildschutz.baune@ooe.gv.at), der beim Amt der Oö. Landesregierung in der Abteilung Straßenneubau und -erhaltung tätig ist, ist zuständig für die Bearbeitung, Beratung und Überprüfung der Anträge auf Förderfähigkeit.

Stattliche Zahlen

Ausgestattete Strecken im Zeitraum 2010 bis 2022:

212 Jagdgesellschaften

630 Kilometer

39.000 Wildwarner

31 Bundesstraßen & 148 Landesstraßen

Verpflichtungen der Jägerinnen und Jäger

Der Jagdausübungsberechtigte hat nach Errichtung dafür zu sorgen, dass die Wildschutzeinrichtung mindestens zwei- bis dreimal jährlich auf Vollständigkeit und Funktion geprüft und nach Bedarf gereinigt wird.

Fehlen in abgesicherten Abschnitten auch nur einzelne Reflektoren oder Wildwarner, kommt es zu sogenannten „Zwangswechseln“ mit besonders hohem Unfallpotential. Lücken im System sind deshalb unverzüglich zu beseitigen.

Der Jagdausübungsberechtigte hat nach Errichtung einer Wildschutzanlage alle Unfälle mit Schalenwild bzw. Haarwild aufzuzeichnen und jährlich bis zum 15. April dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu melden.

Diese jährlichen Verkehrsunfallwildmeldungen können natürlich auch per E-Mail geschickt werden: wildschutz.baune@ooe.gv.at

 

Überprüfung und Wartung von Wildwarnern

Akustischer Wildwarner:

Wildwarner mittels Handflächen abdecken (verdunkeln), beim Entfernen der Hände muss ein Warnton hörbar sein.

Eine Reinigung der Solar-Module garantiert eine bessere und vollständige Akkuladung. Vollständig aufgeladener Akkus am Tag garantieren dauerhafte Funktion in der Nacht.

Optische Wildwarner:

Eine Reinigung der Reflektionsflächen garantiert auch eine bessere Reflektion des Scheinwerferlichts.

Projekt Wildschutz, OÖ LJV

 

 

 

 

   
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