Waldbrandschutz-Verordnung 2023

Von 22.03.2023 bis 31.10.2023
Waldbrandschutz-Verordnung 2023, OÖ LJV

ACHTUNG – WICHTIGE INFORMATION🚨 🌲🔥Ab 23.03.2023 bis 31.10.2023 gilt wieder die WALDBRANDSCHUTZ-VERORDNUNG für den ganzen Bezirk Vöcklabruck 🔥🌲🔥

Schutzmaßnahmen:

(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. 🔥

Strafmaßnahmen: Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Waldbrandschutz-Verordnung 2023, OÖ LJV

   
Facebooktwitter

Die OÖ-Jagd App

Unser Youtube-Kanal

Unsere Facebook Seite

Smartphone

Der OÖ Jäger