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Das war der Jungjäger-Empfang 2022
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Mag. Franz Salcher - Unser neuer Landesjägerpfarrer
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Registrierung der ehemaligen Kategorie D Waffen im Zentralen Waffenregister
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Häckseln von Bracheflächen – worauf ist zu achten
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Jungwildrettung mit Scheuchen, Sirenen und Mähschema
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Land Oberösterreich ermöglicht Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten
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Jagd ist Menschenrecht - Interview auf LT1
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LJM Herbert Sieghartsleitner zu Gast in der "Linzer Torte"
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Der Abschussplan zeichnet den Weg vor.
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Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen
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Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen

Das Europäische Parlament (EP) stimmte am 14. März, wie auch die FACE in seiner Plenarsitzung der Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie der EU zu. Sämtliche Änderungsanträge wurden zurückgewiesen.
Die vorläufige Abstimmung zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission erzielt worden ist, legt die Bedingungen fest, unter denen natürliche Personen rechtmäßig Feuerwaffen erwerben und besitzen sowie diese in ein anderes EU-Land verbringen können.
Im vergangenen Jahr hatte die FACE gemeinsam mit vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) intensiv auf eine Änderung des Wortlauts und Streichung ungerechtfertigter Beschränkungen des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Richtlinie hingewirkt und wesentliche Änderungen sowie einen ausgewogeneren Wortlaut erreicht.
Änderungsvorschläge in der Plenarsitzung des EP zu unterstützen, wurde in diesem Stadium als außerordentlich unklug erachtet, da dies die Wiederaufnahme aller Verhandlungen mit dem Risiko weiterer ungerechtfertigter Beschränkungen nach sich gezogen hätte.
Anschließend finden Sie nun Fragen und Antworten zu der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie, die von einem österreichischen Vertreter im EP ausgearbeitet wurden, zu Ihrer Information.
LJM ÖR Sepp Brandmayr
GF Mag. Christopher Böck
Fragen & Antworten zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
Jagd und Natur.tv – Jagdkarte nur 5 Jahre gültig? EU verschärft Waffenrecht






